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Um die Verbesserung des Wohnraums für ältere Menschen, Behinderte und chronisch Kranke.

Motte. Betrachtungen. Maßnahmen im Bereich der Notfallpolitik. Bericht der Arbeitsgruppe zu bestimmten Fragen im Zusammenhang mit älteren und behinderten Menschen.

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Verbesserung der Wohnverhältnisse für ältere Menschen, Behinderte und chronisch Kranke.

Motte. Überlegen. Maßnahmen im Rahmen der Wohnungspolitik. Bericht der Arbeitsgruppe zu bestimmten Wohnungsfragen für ältere und behinderte Menschen usw.

& Die öffentlichen Untersuchungen der schwedischen Regierung ww 1984c78 & Das Ministerium für Wohnen

Wohnen zu Ihren eigenen Bedingungen

Zur Verbesserung des Wohnraums für ältere, behinderte und chronisch kranke

Ziele.

Betrachtungen. Maßnahmen in der Wohnungspolitik.

Bericht der Gruppe "Bestimmte Wohnungsfragen für ältere und behinderte Menschen usw. Stockholm 1984

Titelbild: Casten Bergendal Foto: Bengt-Göran Carlsson ISBN 91-38-08527 5

ISSN 0375-250X

Graphic Systems AB, Göteborg 1984

An den Minister und den Leiter des Ministeriums für Wohnungsbau

Im Dezember 1983 beschloß die Regierung, innerhalb der Regierungsbehörden eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit bestimmten Fragen im Zusammenhang mit dem Wohnen älterer und behinderter Menschen befassen sollte.

Der Entscheidung beruhte auf der Notwendigkeit, zu prüfen, was in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft getan werden kann, um die in der Verfassung festgelegten Ziele zu erreichen.Das Gesetz über soziale Dienste, das Gesetz über gesundheitliche und medizinische Dienste und das Wohnungsverbesserungsprogramm, nämlich mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, trotz Behinderungen oder Krankheit in normalen Wohngebieten zu leben und zu arbeiten und die Bedingungen zu haben,

ein reicheres Leben zu führen, als das, was z.

institutionelle Unterbringung anbieten kann.

Um solche gemeinsamen Überlegungen zu ermöglichen, ist die Arbeitsgruppe breit aufgestellt. Er besteht aus dem Staatssekretär im Ministerium für Wohnungsbau, Bengt Owe Birgersson, Vorsitzender, und den Staatssekretären Sture Korpi und Ingemar Lindberg, Ministerium für Gesundheit und Soziales, Berit Rollén, Ministerium für Arbeit, und Claes Ortendahl, Ministerium für zivile Angelegenheiten.

Die Arbeitsgruppe wurde von Mitarbeitern der Regierungsbüros, des National Board of Health and Welfare und des National Board of Housing unterstützt. Der Staatssekretär des Ministeriums für Wohnungswesen, Bengt Söderström, war für die Koordinierung der Arbeiten in dieser Phase verantwortlich.

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Der planende Architekt Ole Reiter und die Redakteurin Monica Boman wurden mit dem Ministerium für Wohnungsbau in Verbindung gebracht, um an den Arbeiten teilzunehmen. Wesentliches Material für die Arbeit wurde vom Housing Board (Housing Board Housing Report No. 1984:5) und dem National Board of Health and Welfare erstellt. Beiträge zu der Arbeit wurden auch von Mitgliedern der Referenzgruppe geleistet

, die eingerichtet wurde, um Vertretern der einschlägigen Behörden und Organisationen die Möglichkeit zu geben, die Arbeit der Arbeitsgruppe zu ergänzen und zu beeinflussen.

Der Arbeitskreis ist hiermit berechtigt, den Bericht Wohnen zu Ihren eigenen Bedingungen einzureichen. Der Bericht enthält einige allgemeine Überlegungen zu Wohnen, Dienstleistungen, Pflege und Pflege für ältere Menschen, Behinderte und andere, die in ihrem täglichen Leben Unterstützung und Hilfe benötigen, sowie einige konkrete Vorschläge für Maßnahmen, die hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wohnungsbau fallen.

Abschließend wird dargelegt, welche Fragen nach Ansicht der Arbeitsgruppe Gegenstand weiterer Untersuchungen sein sollten, um die Weiterentwicklung zu fördern und die Ziele zu erreichen, die die Grundlage der Arbeit der Gruppe gebildet haben.

Stockholm, September 1984

Bengt Owe Birgersson Sture Korpi

Ingemar Lindberg /Bengt Söderström

INHALT Pg. ZUSAMMENFASSUNG

TITEL I

Hintergrund 1 AUSGANGSLAGEN UND ZIELE 1 1.1 Sozialwohnungspolitik 1 1.2 Leitprinzipien der Sozialpolitik 4 1.3 Ziele der Behindertenpolitik 6 1.4 Die von uns vorgeschlagenen Ziele für die Gestaltung des Wohnraums für

diejenigen, die Unterstützung und Hilfe benötigen 8 1.5 Zusammenfassung 14 2 DIE VERANTWORTUNG DER GESELLSCHAFT FÜR WOHNUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN,

PFLEGE UND BETREUUNG 16 2.1 Wohnungsangebot 16 2.2 Hilfe im Haushalt 24

3 ÄLTERE UND BEHINDERTE UND IHRE LEBENSBEDINGUNGEN 33 3.1 Ältere Menschen 33

3.2 Behinderte 41

4 SOZIALKOSTEN USW.

FÜR PFLEGE, PFLEGE und DIENSTLEISTUNGEN 45 4.1 Pflege- und Pflegebedürftigkeit für ältere Menschen 45 4.2 Finanzierung der Pflege- und Krankenpflege 46 4.3 Kosten des Gesundheits- und Sozialwesens 47 4.4 Behinderte 49

TITEL II Entwicklungsmöglichkeiten

Am 5. Oktober 201 GEWÜNSCHTE ENTWICKLUNG VON BETREUUNGS- UND WOHNFORMEN FÜR MENSCHEN MIT BESONDEREM UNTERSTÜTZUNGSBEDARF 51 5.1 Entwicklungen in der Nachkriegszeit 51 5.2 Entwicklungen in den 1980er Jahren 54

5.3 Weiterentwicklung 55

6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6

8.1 8.2

8.3 8.4 8.5 8.6

9.1 9.2 9.3 9.4 9.5

10.1

10.2 10.3

WIE MAN RESETTLEMENT FÖRDERT - DREI KONKRETE

BEISPIELE Einleitung

Torpa in Jönköping Marieområdet in Umeå

Onsala in der Gemeinde Kungsbacka Wirtschaftliche Analysen Zusammenfassende Schlussfolgerungen

WANDEL ARBEIT IM SOZIALEN SEKTOR

Seite

68 68 70 74 64 82 92

94

Verantwortung der Gemeinden für ältere und behinderte Menschen gemäß

dem Gesetz über soziale Dienste Gesundheitsversorgung und medizinische Versorgung im Allgemeinen

ABSCHNITT III

Überlegungen und Vorschläge

WOHNUNGSPLANUNG

Zusammenhang zwischen Wohnungstyp und Betreuungsbedarf Planung des Wohnungsangebots für ältere und behinderte Menschen Sektorübergreifende, gebietsbezogene Planung Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Bezirksrat Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktbehörden Überlegungen und Vorschläge

MERKMALE DES WOHNUNGSBAUS UND DES ÄUSSEREN UMFELDSAnforderungen an die Gestaltung der baulichen Umwelt Anforderungen an die Gestaltung und Ausstattung der Wohnung Gruppenwohnungen Anforderungen an die Arbeitsumwelt usw.

Externes Umfeld

WOHNUNGSBAUFINANZIERUNG

Wohnungsbaudarlehen Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit Darlehen zur Verbesserung des Wohnungsbaus

94 98

104 104

105 107 109 111 113

115 115 116 122 123 124

126 128 133 135

10,4 10,5 10,6 10,7

1]

11,1 11,2 11,3

12 12,1

12,2 12,3

13

Zuschüsse und Darlehen zur Anpassung an den Wohnraum

Finanzierung von Sozialalarmen Individuelles Wohngeld

Experimentelle Aktivitäten mit einer freieren Nutzung der Ressourcen als heute

BESTIMMTE FRAGEN ÜBER DIE BEREITSTELLUNG VON WOHNUNGEN MIT BESONDERER GESTALTUNG USW.

Allgemeine Vermietung Vermietung Vermietung Vermietung in Form von Mieterwohnungen

WOHNUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN Bisherige Entwicklungen und Initiativen Entwicklungsmöglichkeiten Überlegungen und Vorschläge

WEITERARBEIT

135

140 140

141

144 144 146

150

154

154 161 166 170

ZUSAMMENFASSUNG

In diesem Bericht geht es darum, wie das Wohnen für ältere, behinderte und chronisch kranke Menschen verbessert werden kann.

Der Fokus liegt darauf, dass es für weitaus mehr Menschen möglich sein wird, trotz der Behinderungen oder Krankheiten

, bleiben in normalen Lebensumgebungen.

Damit dies möglich ist, ist es notwendig, dass Wohnungen und Lebensräume verbessert und zugänglich gemacht werden sowie Wohnergänzungen und Wohnungsdienstleistungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. In dieser Hinsicht stellt die Arbeit, die wir hier vorstellen, eine Weiterentwicklung des Zehnjahresprogramms zur Verbesserung des Wohnungsbestands dar, das der Reichstag im Dezember 1983 beschlossen hat.

Notwendig wird es auch, die soziale häusliche Pflege auszubauen und die Ressourcen der Gesundheitsversorgung von der stationären in die ambulante Versorgung umzuverteilen. In dieser Hinsicht ist die Arbeit Teil der Arbeit zur Verwirklichung der Ziele für die sozialen Dienste sowie die gesundheitliche und medizinische Versorgung, die in den kürzlich in Kraft getretenen Gesetzen für diese Tätigkeiten festgelegt sind.

Zusammengenommen stellt unsere Arbeit eine kollektive Initiative dar, um die Bestrebungen konkret und fest zu vereinen Sozialpolitik und Wohnungspolitik

- Weiterentwicklung der Politik des sozialen Wohnungsbaus.

Dieser Bericht stellt die erste Phase unserer Arbeit dar. Darin haben wir gemeinsame Ziele, Ansätze und Prinzipien definiert. Auf der Grundlage allgemeiner Beschreibungen der wünschenswerten Entwicklung der Wohn-, Pflege-, Pflege- und Serviceformen für Menschen mit besonderem Unterstützungs- und Betreuungsbedarf sowie Untersuchungen der Entwicklungsmöglichkeiten in einigen typischen Wohngebieten unterbreiten wir Vorschläge für Maßnahmen im Rahmen der Wohnungspolitik.

Wir berichten auch darüber, dass unserer Meinung nach die weitere Arbeit, die im Mittelpunkt der Sozialpolitik stehen wird, fokussiert werden sollte.

In Kapitel 1 stellen wir als übergeordneten Ausgangspunkt unserer Arbeit fest, dass alle Menschen die gleichen Rechte in der Gesellschaft haben und Chancen auf ein sinnvolles Leben erhalten sollen.

Damit dies Wir sind der Meinung, dass Wohnen, Dienstleistungen, Pflege und Pflege auf der Grundlage der folgenden Grundsätze geplant werden sollten:

1.

Alle Menschen haben das Recht auf ein Zuhause, in dem Freiheit und Integrität geschützt sind.

Am 2. Oktober 201 Wer in seinem täglichen Leben Unterstützung und Hilfe benötigt oder mehr als nur vorübergehend medizinische oder sonstige Pflege benötigt, dem sollte eine solche im wohnlichen Umfeld und in Formen angeboten werden, die dem Einzelnen ein hohes Maß an Selbstständigkeit ermöglichen.

Am 3. Oktober 201 Alle Menschen, unabhängig von ihrem Bedarf an Pflege, Pflege und Dienstleistungen, haben das Recht auf Wohnraum mit guter Zugänglichkeit und einem guten Standard an Raum und Ausstattung in einem Umfeld, das die Voraussetzungen für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft bietet.

Damit diese Ziele erreicht werden können, bedarf es umfangreicher Veränderungsarbeiten, die Zeit in Anspruch nehmen werden.

Es ist daher notwendig, sich auch um die Verbesserung der Lebensbedingungen derjenigen zu bemühen, die nicht von den Veränderungen profitieren können, wie z. B. diejenigen, die derzeit in der EU bleiben bei verschiedenen Einrichtungen und haben nicht die Voraussetzungen, um in eine andere Wohnform zu wechseln.

In Kapitel 2 diskutieren wir verschiedene Wohnformen und Formen der Hilfe im Haushalt und wie die Verantwortung verteilt werden sollte, um sicherzustellen, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen eine angemessene Unterkunft und die Hilfe erhalten, die sie benötigen.

Wir stellen fest, dass Alten, Kranken und Behinderten in erster Linie die Möglichkeit gegeben werden sollte, im Rahmen des normalen Wohnungsbestandes selbstständig zu leben. Soweit für diese Gruppen spezielle Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form von betreutem Wohnen oder Gruppenwohnungen, sollten diese aufgrund ihrer Funktion als Wohnraum konzipiert und ausgestattet werden.

Die Konsequenz dieses Ansatzes ist, dass die wohnungspolitische Verantwortung der Kommunen nach dem Wohnungsversorgungsgesetz auch diejenigen einbeziehen sollte, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung besondere Bedürfnisse haben.

Wenn es um verschiedene Formen der Hilfe im Haushalt geht Basierend auf einer Diskussion der Konzepte von Gesundheit, Pflege und Dienstleistung kommen wir zu dem Schluss, dass es schwierig ist, die Zuständigkeiten der verschiedenen Parteien eindeutig abzugrenzen.

Wir betonen, wie wichtig es ist, dass die Interventionen durch die Achtung der Unabhängigkeit des Einzelnen gekennzeichnet sind, dass sie direkt an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst sind und dass sie so ausgerichtet sind, dass sie die Erhaltung und Entwicklung der eigenen Ressourcen der hilfsbedürftigen Person unterstützen.

Damit eine solche flexible Arbeit möglich ist, bedarf es einer guten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Parteien, vor allem den Gemeinden und den Kreisen.

Längerfristig wird es notwendig sein, die Betreuungs- und Pflegetätigkeiten zu überprüfen, um die Entwicklung hin zu kleineren und unabhängigeren Tätigkeitsbereichen fortzusetzen, wobei die Hauptverantwortung der entsprechenden sozialen Organe erhalten bleibt.

Es sollte möglich sein, reine Servicefunktionen wie Putzen, Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen usw. in einer Form anzubieten, die sie allgemeiner verfügbar macht.

und besser abgestimmt mit anderen lokalen Aktivitäten in den Wohngebieten wie Hausverwaltung, Einzelhandel, Verbände etc. Wir glauben, dass eine solche Entwicklung die Betreuungsarbeit, die u.a. über Angehörige, Freunde und gemeinnützige Organisationen stattfindet, erleichtern und stimulieren und dadurch zur Stärkung der sozialen Kontakte beitragen könnte.

In Kapitel 3 berichten wir über das Leben von Rentnern, Behinderten und chronisch Kranken heute.

Wir stellen fest, dass die Zahl der Rentner zunimmt und dass der Anstieg in den ältesten Altersstufen am größten ist, wo der Bedarf an Unterstützung am größten ist. Im Durchschnitt leben ältere Menschen immer noch etwas schlechter als der Rest der Bevölkerung, und ein hoher Anteil lebt allein. Diejenigen, die in Altenpflegeeinrichtungen leben, leben am schlimmsten.

Mit einer wachsenden Zahl älterer Menschen steigt auch die Zahl der Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen.

Auch Menschen mit Behinderungen leben im Durchschnitt schlechter als der Rest der Bevölkerung. Eine große Anzahl von Behinderte und geistig zurückgebliebene Menschen leben nach wie vor in verschiedenen Arten von Einrichtungen.

Die überwiegende Mehrheit der älteren Menschen lebt in normalen Wohnungen. Selbst bis zum Ende der 80er Jahre leben nicht weniger als 60 % in einem normalen Haus.

Aber immer noch leben viele in Institutionen. Insgesamt kann geschätzt werden, dass die Zahl der alten, behinderten und chronisch kranken Menschen, die derzeit in Einrichtungen wie Altenheimen, Langzeitpflegekliniken, psychiatrischen Einrichtungen und Pflegeheimen leben, auf über 100.000 Menschen geschätzt wird.

In Kapitel 4 beleuchten wir die gesellschaftlichen Kosten für Pflege, Pflege und Dienstleistungen.

Dort stellen wir fest, dass ein großer Teil der Mittel in die Pflege sehr alter Menschen fließt. Fast jeder über 90 Jahre erhält irgendeine Form der Unterstützung durch die Gemeinschaft. Die über 85-Jährigen machen knapp 8 % der Rentnerinnen und Rentner aus, nehmen aber etwa 35 % der Mittel für die Altenpflege und -pflege in Anspruch.

Die Kosten für die Gesellschaft Die Gesamtsumme der Altenpflege wird auf etwas mehr als 30 Mrd.

SEK geschätzt. Der Großteil der Ressourcen wird von der Langzeitpflege und Altenheimen in Anspruch genommen.

In Kapitel 5 skizzieren wir die angestrebte Entwicklung von Pflege- und Haltungsformen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Wir stellen fest, dass ältere und behinderte Menschen zunehmend in der Lage sind, weiterhin zu Hause zu leben, und dass es für viele möglich sein sollte, von Einrichtungen in ein Heim am Meer zu wechseln, wo sie zu Hause unterstützt und Hilfe erhalten.

Der Trend geht dahin, dass das Personal, das im Gesundheits- und Krankenpflegebereich usw. arbeitet, in größerem Maße in Teams in den Wohngebieten und in Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen, Verwandten, Volksbewegungen, Wohnungsverwaltungen usw. arbeitet.

Wir sind der Meinung, dass es längerfristig für die Mehrheit der alten Menschen möglich sein sollte, in normalen Wohnungen oder in betreuten Wohnungen zu leben, die gleichwertige Lebensbedingungen bieten wie in der Gesellschaft der Europäischen Union.

Sonst. Es werden keine neuen Seniorenheime mehr gebaut, und die bestehenden werden zunehmend auf Wohnungsstandard umgebaut. Die Zahl der Betten auf Langzeitpflegestationen soll

nahezu halbiert werden (von heute etwa 50.000) und die Zahl der Betten in psychiatrischen Einrichtungen könnte um bis zu 10.000 reduziert werden. Dieser Umbau hin zu selbstständigem Wohnen und offenen Betreuungsformen sollte in der Lage sein, auch längerfristig Spielraum für Veränderungen der Aktivitäten und verbesserte Lebensbedingungen in den Einrichtungen zu schaffen.

Im Vordergrund steht, dass diese in der Regel klein und gut in das soziale Umfeld integriert sein sollten.

In Kapitel 6 werden Studien vorgestellt, wie eine Entwicklung in diese Richtung realisiert werden kann, und zwar in Anwendung auf drei Wohngebiete unterschiedlicher Art in den Gemeinden Jönköping, Umeå und Kungsbacka. Von den Gebieten repräsentiert das erste ältere Wohngebiete mit Mehrfamilienhäusern und zersplittertem Besitz, das zweite neuere Wohngebiete in einer geschlosseneren Verwaltung und die dritte ist die Entwicklung von Einfamilienhäusern in kleineren Dienstleistungsstädten.

Durch die Verbesserung des Wohnungsbestands, der Nachverdichtung, den Ausbau der wohnungsnahen Dienstleistungen, der pflegerischen und medizinischen Versorgung sowie durch eine veränderte Nutzung der vorhandenen Ressourcen der Gesundheitsversorgung können in allen drei Bereichen mehr Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben geschaffen werden als bisher vorgesehen. Dies erfordert jedoch gemeinsame Anstrengungen verschiedener Parteien.

Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um älteren und behinderten Menschen sowohl angemessenen Wohnraum, eine gute soziale Verankerung im Wohngebiet als auch adäquate Hilfe in Form von medizinischer Versorgung, Pflege und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Durch die Untersuchung der Kosten der gegenwärtigen und skizzierten, zukünftigen Bedingungen, vor allem am Beispiel von Jönköping, konnten wir zu dem Schluss kommen, dass es sowohl im sozioökonomischen Sinne als auch für die Zukunft wirtschaftlich vorteilhaft sein sollte.

Die Zentralregierung, die Kommunen und die Bezirksräte, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mehr Menschen trotz besonderer Bedürfnisse an Betreuung, Pflege und Dienstleistungen selbstständig leben können.

In Kapitel 7 berichten wir über die laufende Veränderungsarbeit im sozialen Bereich, die darauf abzielt, eine Entwicklung in die hier aufgezeigte Richtung zu unterstützen. Dies gilt u.a.

für den kürzlich veröffentlichten Bericht über die Ausrichtung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung für die 1990er Jahre (HS 90), das am 1. Januar 1985 in Kraft getretene neue System der staatlichen Entschädigung von Pflegebedürftigen (Dagmar) mit besonderen Investitionen in

die häusliche Krankenpflege, die ambulante psychiatrische Versorgung und Präventionsmaßnahmen sowie die laufenden Vorbereitungsarbeiten für die Betreuung geistig Behinderter.

Um die Selbstständigkeit zu fördern und dem Bedarf an institutioneller Betreuung entgegenzuwirken, stehen der Regierung im laufenden Haushaltsjahr 30 MSEK zur Verfügung,

um folgende Bereiche zu unterstützen: Entwicklungsprojekte im Bereich der sozialen häuslichen Pflege.

Darüber hinaus arbeitet der Parlamentsausschuss für ältere Menschen an einem zukunftsweisenden Programm, das Entwicklungspfade für das Zusammenspiel von Gesellschaft, Alltagspflege und öffentlicher Pflege in der Altenpflege aufzeigen soll.

Der Ausschuß, dessen Arbeit 1985 abgeschlossen sein soll, hat auch die Aufgabe, zu prüfen, ob staatliche Beihilfen für den Betrieb von Altenheimen gezahlt werden sollten. Nach Anhörung des Ausschusses sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es nicht in Betracht gezogen werden sollte, neue staatliche Beihilfen für eine Form der Tätigkeit einzuführen, die ausläuft.

Kapitel 8 befasst sich mit der Planung des Wohnungsangebots.

Wir stellen fest, dass die kommunale Alten- und Behindertenbetreuung zunehmend auf offene Betreuungsformen ausgerichtet ist und dass die Pläne für den Ausbau von Servicehäusern etc. zurückgehen. Es wurden jedoch keine entsprechenden Investitionen zur Verbesserung des bestehenden Wohnungsbestands getätigt.

Um einer für alle umfassenden Wohnungsversorgungsverantwortung gerecht werden zu können, bedarf es einer erarbeiteten Planung, die auf Bedarfs- und Umfeldanalysen in unterschiedlichen Wohngebieten basiert.

Die kommunale Wohnungsversorgungsplanung sollte so entwickelt werden, dass sie auch diejenigen umfasst, die in verschiedenen Arten von Einrichtungen wohnen und keinen eigenständigen ständigen Wohnsitz haben. Dies setzt voraus, dass die Zusammenarbeit zwischen den Primärgemeinden und den Kreisräten weiter ausgebaut wird. Die Planung sollte auch in Zusammenarbeit mit Mieter-, Rentner- und Behindertenorganisationen erfolgen.

Eine solche Planung sollte nicht gesetzlich geregelt werden, sondern muss auf der Grundlage der Bedingungen in den verschiedenen Teilen des Landes entwickelt werden können. Wir schlagen jedoch vor, das Wohnungsversorgungsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass es die Verantwortung

der Kommunen

für die Wohnungsversorgung für alle Gruppen klarer zum Ausdruck bringt innerhalb der Gemeinde, und die Gemeinden sind verpflichtet, sich bei ihrer Planung mit der Kreisgemeinde zu beraten.

Wir schlagen ferner vor, daß die Regierung Konsultationen mit den Gemeindeverbänden und den Bezirksräten über einen Sonderbericht über die Maßnahmen der Gemeinden zur Wohnungsversorgung für ältere Menschen, Behinderte und chronisch Kranke im Jahre 1988 aufnimmt.

Die

Merkmale der Wohnung und der äußeren Umgebung werden in Kapitel 9 erörtert. Dort stellen wir fest, dass die derzeitigen Bestimmungen in den Bauvorschriften und den schwedischen Baunormen hauptsächlich die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen nach gutem Wohnraum abdecken.

In einigen Fällen können speziell entworfene und ausgestattete Gehäuse erforderlich sein, aber die Gestaltung solcher sollte nicht in staatlichen Normen geregelt werden.

Bei den laufenden Arbeiten zur Überarbeitung der schwedischen Baunormen zur Vorbereitung des neuen Planungs- und Baugesetzes, das 1986 in Kraft treten soll, soll es jedoch möglich sein, die allgemeinen Anforderungen an die Gestaltung von Sanitärräumen und Schlafzimmern insbesondere im Hinblick auf deren Bedürfnisse zu berücksichtigen die Pflege und Hilfe in ihrem Zuhause benötigen.

Die Bedeutung eines guten äußeren Umfelds für Menschen mit Behinderungen wurde deutlich, als die Regierung kürzlich die Nationale Planungsagentur mit der Durchführung von Entwicklungs- und Informationsaktivitäten zur Gestaltung des äußeren Umfelds beauftragt hat.

In Kapitel 10 wird untersucht, wie das staatliche Wohnungsfinanzierungssystem weiterentwickelt werden kann, um die Entwicklung hin zu selbstständigem Wohnen für Menschen mit Behinderungen oder besonderen Unterstützungsbedarf zu fördern.

Wir stellen gleich zu Beginn fest, dass der Neubau und die Sanierung von Wohnungen mit staatlichen Wohnungsbaukrediten erfolgen können, unabhängig davon, in welchem Ausmaß der Bewohner Pflege, Pflege und Service benötigt. Voraussetzung ist, dass das Haus die vorgeschriebene Größe und Ausstattung hat, dass es gut in die Umgebung integriert ist und dass es für ein unabhängiges Leben gedacht ist. Es kann sich auch nicht um vorübergehende Wohnungen handeln, wie z.

B. Hotels, Ferienhäuser oder Pflegeeinrichtungen für zeitlich begrenzte Behandlungen.

Neben einigen geringfügigen Verbesserungen der Vorschriften für staatliche Wohnungsbaudarlehen und Zuschüsse für den Wohnungsbau schlägt der Hof eine Ausweitung der staatlichen Beihilfen in folgenden Punkten vor:

0 Als Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Außenumgebung auf Grundstücken sollten jährlich 10 MSEK bereitgestellt werden.

Die Regierung sollte in der Lage sein, mehr Geld bereitzustellen, wenn dies aus beschäftigungspolitischen Gründen gerechtfertigt ist.

0 Für die Sanierung einer behindertengerechten Wohnung sollte ein neuer staatlich-kommunaler Zuschuss eingeführt werden, wenn die durchgeführte Adaption nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten hierfür werden auf 10 MSEK veranschlagt. pro Jahr, aufgeteilt zu gleichen Teilen zwischen dem Staat und den Gemeinden.

Darüber hinaus wollen wir den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, im Rahmen der Pilotaktivität mit verstärkter kommunaler Selbstverwaltung die finanzielle Unterstützung des Landes für Wohnungsbau auf eine freiere Art und Weise.

In einer Hinsicht schlagen wir eine Kürzung der staatlichen Subventionen für den Wohnungsbau vor. Dies gilt für die Finanzierung von Räumlichkeiten für Dienstleistungen etc., die in Zukunft ganz ohne staatliche Zinszuschüsse auskommen sollen.

Nach der bisherigen Praxis wurden z. B. kommunale Dienstleistungsräume in Dienstleistungsgebäuden mit Zinszuschüssen subventioniert, was zu Abgrenzungsproblemen und zu einem unangemessenen Anreiz führte, solche Räumlichkeiten in den Servicehäusern anzusiedeln, anstatt sie in den Wohngebieten zu verteilen. Die Einsparungen, die sich aus einer engeren Anwendung der Bestimmungen ergeben, sollten genutzt werden, um den Ausbau integrierter und offener Dienstleistungen in Wohngebieten in anderen Formen zu fördern (siehe Kapitel 12).

In Kapitel 11 widmen wir uns unter anderem Fragen zu den Formen der Bereitstellung von Wohnraum, der speziell für ältere und behinderte Menschen geeignet ist. Wir plädieren dafür, dass, soweit es sich um ein unabhängiges Leben handelt, Bei dauerhaften Wohnungen erfolgt das Mietverhältnis weitestgehend auf die übliche Weise, d.h. mit einem Mietverhältnis oder einer Mieterwohnung. Wir sind nicht der Meinung, dass besondere Bestimmungen für Seniorenheime oder Ähnliches notwendig sind.

Wir erläutern auch, was die Bestimmungen des Mietgesetzes und des Mieterwohnungsgesetzes für die Möglichkeiten der Reservierung bestimmter Wohnungen für Menschen mit besonderen

Bedürfnissen und für die Sicherheit des Mietverhältnisses, das Übertragungsrecht und den Einfluss auf die Kosten der Wohnung bedeuten.

Kapitel 12 befasst sich mit Wohnungsergänzungen und Dienstleistungen.

Wir stellen fest, dass eine gute soziale Verankerung und leicht zugängliche Dienstleistungen Grundvoraussetzungen dafür sind, dass ältere und behinderte Menschen die Sicherheit spüren, die sie benötigen, um weiterhin in normalen Wohnungen leben zu können

.

Die örtlichen Geschäfte und Handwerksbetriebe in der Nähe der Wohnungen sind seit längerer Zeit ausgedünnt, während die Wohnungsverwaltung Fokussiert auf groß angelegte Operationen und Spezialisierung.

Stattdessen wurden in den Wohngebieten kommunale Dienstleistungen für begrenzte Gruppen wie Kinder, Schüler und ältere Menschen ausgebaut.

Nun besteht ein erhöhtes Interesse daran, die lokalen Dienstleistungen für die Bevölkerung zu stärken. Die Wohnungsverwaltungen bauen ein aktiveres und serviceorientierteres Wohnungsmanagement auf Gebietsebene aus, auf das die Bewohner einen verstärkten Einfluss erhalten.

Es wurde eine Zusammenarbeit mit Einzelhandels- und Handwerksorganisationen aufgenommen, um die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung und Stärkung des kommerziellen Dienstes zu erhöhen. Verschiedene Teile der kommunalen Dienstleistungen werden koordiniert und in offenerer Form und in Zusammenarbeit mit Nutzern und Verbänden durchgeführt.

Wir glauben, dass diese Trends positiv sind und unterstützt werden sollten.

Angesichts der besonderen Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen sowie der allgemeinen Ausgangslage für den sozialen Wohnungsbau ist es sinnvoll, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Gesellschaft, Verbänden, Wohnungsverwalter

und Unternehmen, um eine gute soziale Gemeinschaft und einen leicht zugänglichen Service in unseren Wohngebieten zu entwickeln.

Wir schlagen daher vor, dass die Entwicklung einer offenen und integrierten lokalen Dienstleistungsproduktion über einen Zeitraum von fünf Jahren durch staatliche Subventionen gefördert werden sollte.

Mit der staatlichen Förderung sollen breit angelegte Entwicklungsaktivitäten angestoßen werden. Wir gehen davon aus, dass sich ein jährlicher Zuschussrahmen von etwa 20 MSEK belaufen wird. ist erforderlich, damit die Entwicklung in der Breite stattfinden kann, die für die verschiedenen Parteien erforderlich ist, um das notwendige Wissen und die Erfahrung zu erwerben. Um sich einen Überblick über die Entwicklung

verschaffen

zu können und die Erfahrungen mit Projekten mit unterschiedlichen Bedingungen und Ausgestaltungen weiterzuverfolgen und zusammenzustellen, schlagen wir vor, den Zuschuss über eine Delegation zu leiten, die mit dem Ministerium für Wohnungsbau verbunden ist und sich aus Vertretern der am engsten betroffenen Behörden und Organisationen zusammensetzt.

Längerfristig müssen auf andere Weise als durch spezielle staatliche Subventionen gute Voraussetzungen für eine offene und integrierte lokale Dienstleistungsproduktion geschaffen werden. Wir schlagen vor, dass verschiedene Möglichkeiten zur Schaffung solcher Bedingungen in Betracht gezogen werden, die es ermöglichen, dass sie zu konkreten Ergebnissen führen, bevor die jetzt vorgeschlagene Förderprämie ausläuft.

Das Material, das wir jetzt vorstellen, ist das Ergebnis einer ersten Arbeitsphase, in der sich die Reformarbeit auf das Wohnen und die Lebenswelten konzentriert hat. In Kapitel 13 schlagen wir sechs Bereiche vor, die Gegenstand weiterer Studien und Überlegungen sein sollten, nämlich:

1. Kartierung der Wohnverhältnisse in Institutionen.

Am 2. Oktober 201 Formen der gebietsspezifischen Planung und des gemeinsamen Ressourcenaufbaus in Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Kreisen.

Am 3. Oktober 201 Veränderte Pflegeorganisation. 4. Schulung des Pflege- und Pflegepersonals. 5. Finanzen und Finanzierung.

Am 6. Oktober 201 Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik.

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1. AUSGANGSPUNKT und ZIEL

1.1.

Soziale Wohnungspolitik

Die schwedische Wohnungspolitik hat ihre Wurzeln in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die 1933 von der sozialdemokratischen Regierung ins Leben gerufen wurde, die ein Jahr zuvor ihr Amt angetreten hatte. Das Ziel war zweierlei: sowohl die damals herrschende hohe Arbeitslosigkeit als auch die gravierende Wohnungsnot zu beenden, die vor allem die wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Haushalte betraf, d.h.

zahlenmäßig große Familien mit geringem Einkommen und Rentner. In den 1940er Jahren entwickelte sich die Politik zu einer umfassenderen und langfristigeren Politik. Ziel war es, den allgemeinen Wohnstandard im ganzen Land schrittweise und systematisch zu erhöhen. Die Ziele für Der Standard an Raum und Ausstattung, der damals aufgestellt wurde, war - nach den Maßstäben der damaligen Zeit. Sie stützten sich auf Studien und Analysen der Wohnverhältnisse im Land, die zeigten, dass viele Menschen sehr schlecht lebten und nicht über die Mittel verfügten, um eine zufriedenstellende Wohnung zu finden.

Die Politik war auf die Befriedigung dringender Bedürfnisse ausgerichtet, was nicht dasselbe war wie die Befriedigung der Nachfrage, die unmittelbar auf dem Markt zum Ausdruck kam.

Die Wohnungspolitik war Teil der aktiven Sozialpolitik, die den Grundstein für die schwedische Wohlfahrtsgesellschaft legte.

Das Recht aller Menschen auf ein gutes Zuhause ist nach wie vor einer der Eckpfeiler der Wohlfahrtspolitik.

In den letzten Jahrzehnten ist es gelungen, den Wohnstandard der Haushalte deutlich anzuheben. Die Verfügbarkeit von Wohnraum verschiedenster Art ist generell kein Hauptproblem mehr bei der Wohnungsversorgung. Stattdessen treten andere Themen in den Vordergrund. Dies gilt unter anderem. Fragen danach, wie der gesamte Wohnungsbestand genutzt und wie er durch Erneuerung und Ergänzung entwickelt werden soll.

Während sich die Politik in Zeiten großer Wohnungsnot vor allem auf die Schaffung eines ausreichenden Wohnungsangebots konzentrieren musste, haben wir jetzt Spielraum, um der Qualität des Wohnraums mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Ein grundlegendes Element der gegenwärtigen Neuausrichtung der Wohnungspolitik ist das Wohnungsverbesserungsprogramm, das vom Reichstag im Dezember 1983 verabschiedet wurde.

Auf diese Weise wurden nicht nur die Rahmenbedingungen für einen besseren Erhalt unseres Wohnungskapitals, sondern auch für eine aktivere Erneuerung und Entwicklung unserer Wohnquartiere geschaffen.

Das Wohnungsverbesserungsprogramm ist ein auf zehn Jahre angelegtes Programm zur systematischen Verbesserung der Qualität des bestehenden Wohnungsbestands durch verstärkte Anstrengungen bei der Instandhaltung, Instandsetzung und dem Wiederaufbau.

Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Erneuerung des Bestehenden Zweck der Lebenswelten ist es, Menschen mit Behinderung ein normales Leben zu ermöglichen und weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Unter anderem durch geänderte Vorschriften für die kommunale Planung und besondere Unterstützung für den Einbau von Aufzügen und anderen barrierefreien Maßnahmen setzt sich die Regierung dafür ein, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnraums eine solche Richtung erhalten.

Doch für ältere und behinderte Menschen ist es oft schwieriger als andere, ihre Interessen durchzusetzen. Es besteht daher Anlass zu überlegen, was weiter getan werden kann, um gerade diese Gruppen zu unterstützen und ihnen bessere Bedingungen zu geben, damit sie ihre Interessen in der laufenden Entwicklung durchsetzen können.

Verschiedene Studien haben gezeigt, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen im Durchschnitt einen schlechteren Wohnstandard haben als andere Gruppen, obwohl ihr Bedürfnis nach gutem Wohnraum in einem gut funktionierenden physischen und sozialen Umfeld besonders groß ist.

die Gestaltung der Wohnung und des Wohnumfelds; Für viele alte und behinderte Menschen bedeuten Inhalt und Funktion, dass sie unter sozialer Isolation leiden, dass sie unnötig auf Unterstützung und Hilfe von Freunden und Verwandten oder von sozialen Organen angewiesen werden und dass ihre menschlichen Ressourcen kaum genutzt werden können. Eine Politik des sozialen Wohnungsbaus muss sich auf die Entwicklung unserer Wohngebiete konzentrieren, damit alle die Bedingungen für ein aktives und sinnvolles Leben erhalten.

Dies erfordert eine Erneuerung unserer Wohngebiete, mit besonderem Augenmerk auf die Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, die Stärkung der nachbarschaftlichen Kontakte und der Gemeinschaft, die Verbesserung des Managements von Gebäuden und Anlagen sowie den Ausbau der Nahversorgung in den Wohngebieten.

Viele alte, kranke und behinderte Menschen leben derzeit für längere Zeit in verschiedenen Einrichtungen.

Dies gilt z.B. für Altenheime, Pflegeheime, Langzeitpflegekliniken, psychiatrische Kliniken und Pflegeheime für geistig zurückgeblieben. Die Entwicklung der Gesundheits- und Sozialfürsorge zielt nun darauf ab, den Menschen zu Hause Pflege und Pflege zu ermöglichen und große zentrale Einrichtungen und Wohnkategorien teilweise durch kleine Einrichtungen zu ersetzen, die in das Wohnumfeld integriert werden können. Eine solche Entwicklung setzt voraus, dass der Zugang zu Wohnraum mit Räumen und Geräten besteht, die sowohl für die Bewohner als auch für das Pflege- und Betreuungspersonal geeignet sind.

Die Wohngebiete müssen möglicherweise auch durch die Einrichtungen ergänzt werden, die für die Gesundheits- und Pflegearbeit und für ein sinnvolles tägliches Leben für diejenigen erforderlich sind, die besonderer Pflege bedürfen. Leerstehende Wohnungen können somit eine Ressource darstellen.

In der Regel sind die Einrichtungen nicht für Langzeitaufenthalte gedacht und bieten oft eine Unterkunftsqualität, die weit unter dem liegt, was sonst in unserem Land akzeptiert wird.

Durch den Ausbau der ambulanten Pflege und der häuslichen Pflege wird es möglich sein, einen Großteil der heutigen Pflegeeinrichtungen zurückzubauen. Aber selbst bei einer weitreichenden Entwicklung offener Versorgungsformen ist es wohl nicht möglich, alle Formen von Versorgungseinrichtungen abzubauen. Sowohl aus wohnungspolitischer als auch aus sozialpolitischer Sicht ist es wichtig, Ressourcen im Gesundheitsbereich umzuverteilen, um den Wohnstandard für diejenigen zu erhöhen, die über einen längeren Zeitraum Pflege benötigen, die in einem normalen häuslichen Umfeld nicht erbracht werden kann.

Die Politik des sozialen Wohnungsbaus sollte daher auch diejenigen Menschen einbeziehen, die aus verschiedenen Gründen für einen längeren Zeitraum in Einrichtungen bleiben.

Eine Entwicklung, wie sie hier in großen Zügen diskutiert wurde, setzt voraus, dass auf allen Ebenen eine engere Zusammenarbeit zwischen Wohnungspolitik und sozialpolitischen Maßnahmen hergestellt werden muss. Wir möchten betonen, dass dies nicht bedeutet, dass der allgemeine Charakter der Wohnungspolitik aufgegeben wird, sondern dass sie weiterhin alle Menschen erfassen muss.

Aber gerade so, dass dies In der Realität und nicht nur um ein allgemeines Ziel muss verstärkt darauf geachtet werden, welche besonderen Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit bestimmte Gruppen von den im Rahmen der Wohnungspolitik unternommenen Anstrengungen profitieren können. Natürlich müssen solche Sondermaßnahmen auch aus einer ganzheitlichen Perspektive betrachtet werden. In der Regel sollte eine Wohnungspolitik, die

den Gruppen mit besonderen Bedürfnissen besondere Aufmerksamkeit schenkt, aber auch anderen Menschen zugute kommen.

1.2. Leitprinzipien der Sozialpolitik

Vor dem Durchbruch des Industrialismus gab es ein gewisses Gefühl der Arbeitsgemeinschaft und der Fürsorge zwischen den Generationen. Die idyllischen Darstellungen, die uns manchmal begegnen, sind jedoch stark übertrieben. Die Aufgaben, die den älteren Menschen anvertraut wurden, gehörten oft nicht zu den respektabelsten. Die außergewöhnlichen Ferienhäuser für ältere Menschen der Bauernklasse ließen zu wünschen übrig.

Viele alte, kranke und arme Menschen - darunter auch Kinder - wurden Sie wurden aus der Gemeinde vertrieben und in die Armenhäuser verbannt. Sie wurden in primitive Behausungen am Rande der Dörfer gezwungen und waren eher von der sozialen Gemeinschaft mit der stark geschichteten Gesellschaft im Allgemeinen abgeschnitten.

1 Und mit der Ausbreitung der Industrialisierung änderte sich die Situation.

Erwerbstätigkeit außerhalb des Heims wurde immer häufiger ausgeübt und die Mobilität der Arbeitskräfte gefordert. Die überfüllten Lebensbedingungen der Industriearbeiter und die mageren Löhne im Rahmen der Geldwirtschaft boten keinen Platz für Kost und Logis für die älteren Menschen der Mittel.

Im Industrialismus bestand Armenfürsorge darin, die verbleibende Arbeitskapazität durch knappe Subventionen, die sogenannte Umgehung und Versteigerung der Armen für die Pflege, maximal zu nutzen.

Entsprechend wurden die Anforderungen an die sozialen Leistungen, an die Altersrente und an den Ausbau der Armenhilfe erhöht.

Das Bestreben, gut funktionierende Einrichtungen aufzubauen, die sich um alle älteren Menschen kümmern können, Behinderte Menschen und andere Gruppen mit Einkommensbarrieren wurzelten in dem Ehrgeiz, von der Mentalität der Armenfürsorge wegzukommen, die lange Zeit die Betreuung dieser Gruppen kennzeichnete.

Noch 1947 wurde beschlossen, den Charakter der Altenheime als Armenpflegeanstalten abzuschaffen. Auf diese Weise wollten sie die Sichtweise der älteren Menschen verändern. Sie würden nicht mehr als Nutznießer, sondern als Gäste gesehen. Es gab Bestrebungen, die Einstellungen der Belegschaft zu ändern, die trotz oft empathischer Bemühungen als

von

autoritärem Wohlwollen geprägt galten.

Im selben Jahr wurden die Bestimmungen über die Arbeitspflicht abgeschafft. In dem Bemühen, von einer solchen Ausbeutung wegzukommen, ist das Pendel in die entgegengesetzte Richtung geschwungen. Diejenigen, die das Objekt der Fürsorge waren, durften bis zu einem gewissen Punkt die Gelegenheit, die sie hatten, nicht für Bemühungen nutzen, die von ihren Mitmenschen geschätzt wurden.

Die Sozialpolitik zielt darauf ab, die individuelle Absicherung in unterschiedlichen Situationen und erfüllen damit sowohl materielle Bedürfnisse als auch das Bedürfnis nach persönlicher Betreuung und Pflege.

Die finanzielle Absicherung des einzelnen Rentners ist gesetzlich gewährleistet. Die Initiativen des öffentlichen Sektors im Bereich Gesundheit und Pflege wurden in zwei traditionell unterschiedlichen Bereichen auf- und ausgebaut, nämlich in der Sozialfürsorge und

im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung. Die Verantwortung für die sozialen Dienste liegt bei den Kommunen.

Das Gesundheitswesen liegt in der Verantwortung der Kreistage und der Gemeinden, die außerhalb der Kreistagsorganisation stehen. Durch Gesetze und wirtschaftliche Instrumente nimmt der Staat Einfluss auf die Ausrichtung und Finanzierung der sozialen Dienste und des Gesundheitswesens.

Innerhalb der sozialen Dienste und der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung herrscht eine gemeinsame Auffassung darüber, wie die Pflege und Betreuung älterer und behinderter Menschen gestaltet werden sollte.

Sozial- und gesundheitspolitische Interventionen sollten auf der Grundlage folgender Grundsätze konzipiert werden: Normalisierung und Selbstbestimmung. Normalisierung bedeutet, dass die Eingriffe es dem Einzelnen erleichtern sollen, in seiner gewohnten Umgebung unter möglichst normalen Bedingungen zu leben und zu arbeiten. Selbstbestimmung erfordert ein differenziertes Unterstützungs- und Dienstleistungsangebot, aus dem der Einzelne unter Achtung seiner persönlichen Integrität selbst wählen können muss.

Weitere Leitnormen sind die ganzheitliche Sichtweise, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse des Einzelnen in einem Kontext erfüllt werden sollten und dass älteren Menschen Einfluss und Teilhabe eingeräumt werden sollte.

Ein wichtiges Element bei den Bemühungen um eine Normalisierung besteht darin, älteren und behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, weiterhin in ihren Wohnungen zu leben. Die soziale häusliche Pflege, die Grundversorgung und die häusliche Krankenpflege sind die Eckpfeiler dieses Bestrebens.

Die Bemühungen der Kommunen in Form von häuslicher Hilfe und anderen Aktivitäten für ältere und behinderte Menschen haben sich erheblich weiterentwickelt. Die Soziale Haushaltshilfe bietet heute eine umfassende Sozialdienste für ältere und behinderte Menschen. Die Regierung hat

ab 1984 durch den Gesetzentwurf 1983/84z9 über staatliche Zuschüsse für die Kinderbetreuung und die soziale Haushaltshilfe ein neues

Subventionssystem eingeführt (SOU 12, rskr 43).

Ziel des neuen Fördersystems ist es unter anderem, den Kommunen mehr Freiheit bei der Wahl der Leistungsform für ältere und behinderte Menschen zu geben.

Das neue Gesetz über Gesundheit und medizinische Versorgung, das am 1. Januar 1983 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, eine gute Gesundheit und Versorgung unter gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten.

Das neue Erstattungssystem von der allgemeinen Versicherung an die Gesundheitsbehörden entspricht den Intentionen des Gesundheits- und Heilleistungsgesetzes. Der Beschluss des Reichstags bedeutet, dass ein völlig neues Subventionssystem eingeführt wird. Die neuen Regelungen beinhalten unter anderem einen Übergang von leistungsabhängigen zu standardisierten Erstattungen mit Fokus auf die Grundversorgung und die sonstige ambulante Versorgung.

Förderung der Entwicklung der häuslichen Pflege und damit die Chancen für ältere und behinderte Menschen verbessert werden, weiterhin zu Hause zu leben, wird eine Sonderentschädigung gezahlt. Eine besondere Entschädigung wird auch für die weitere Anregung offenerer Versorgungsformen in der Psychiatrie gezahlt. Das neue Vergütungssystem wird in Kapitel 5 näher beschrieben.

1.3. Aufbereitung Im

Zusammenhang mit den UN-Behindertenzielen im Jahr 1981 wurde das Konzept der "vollen Teilhabe und Gleichstellung" als Ziel für die Behindertenpolitik geprägt.

Dies steht im Einklang mit den Zielen der schwedischen Behindertenpolitik in den 1970er und 1980er Jahren.

Über die Ziele der Behindertenpolitik besteht ein großer politischer Konsens. Dies kommt in dem Aktionsprogramm für Behindertenfragen zum Ausdruck, das von der Vorbereitungsgruppe für das Internationale Behindertengesetz (SOU 1982:46) ausgearbeitet wurde. Die Vertreter aller Parteien im Riksdag sowie die Vertreter des Wettbewerbs unterstützen dieses Aktionsprogramm.

Die Regierung

hat Mit dem Schreiben 1982/83zl31 gab der Riksdag Gelegenheit, die Überlegungen der Regierung im Zusammenhang mit dem Programm zur Kenntnis zu nehmen (SoU 1982/83z27). Die Grundauffassung von Behinderten, die im Programm vorgestellt wird, wird aus folgendem Auszug deutlich:

"Der Gedanke der Gleichwertigkeit aller Menschen bildet einen der Eckpfeiler für die Entwicklung unserer demokratischen Gesellschaft.

Guter und angemessener Wohnraum, Arbeit für alle, Gesundheit, wirtschaftliche Sicherheit, Meinungs- und

Informationsfreiheit sind wichtige Ziele der Politik, über die ein großer Konsens besteht. Sicherheit und Gemeinschaft in der Gesellschaft müssen alle Bürgerinnen und Bürger einbeziehen.

Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Teilhabe an der Fürsorge und sollen in der Lage sein, ein freies und unabhängiges Leben zu führen, das die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung bietet.

Es geht um das ganze Volk, dass jeder Teil der Gemeinschaft sein kann. Menschen mit Behinderungen sind eine Ressource in der Gesellschaft, die mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung wird in der Lage sein, zum Fortschritt beizutragen."

In dem Brief an den Reichstag stellt der Berichterstatter unter anderem fest:

"Damit diese Ziele verwirklicht werden können, muss die Arbeit in allen Bereichen der Gesellschaft die Situation, die Probleme und die Bedürfnisse der Behinderten berücksichtigen.

Die Arbeit muss von der Prämisse ausgehen, dass Behinderung ein Mangel an Umwelt und Aktivität ist. Die Behindertenpolitik ist nicht losgelöst von anderen Politiken, sondern bezieht sich auf Maßnahmen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, um die allgemeinen politischen Ziele für Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen."

Wesentlich für die Anwendung von Behindertenpolitik in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft ist unter anderem der Ansatz, der in den oben genannten Schriften etabliert ist.

Das Ausmaß, in dem eine Verletzung oder Krankheit eine Behinderung für einen Menschen darstellt, hängt also von den Bedingungen in der Umwelt ab. Dieser Ansatz bedeutet, dass die Situation von Menschen mit Behinderungen vor allem durch Anpassung verbessert werden kann der Gesellschaft.

Das bedeutet auch, dass die Behinderungsaspekte von Anfang an in die gebaute Umwelt einbezogen und nicht erst später eingeführt werden dürfen.

1.4 Unsere vorgeschlagenen Ziele für die Gestaltung von Wohnraum für diejenigen, die Unterstützung und Hilfe benötigen

Auf der Grundlage der Ansichten, Grundsätze und Ziele, die wir soeben skizziert haben, können wir als grundlegenden Ausgangspunkt für unsere Arbeit festhalten, dass alle

Menschen die gleichen Rechte in der Gesellschaft haben und Chancen auf ein sinnvolles Leben erhalten sollen.

Damit dies auch für Menschen mit Behinderungen aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Alter Realität wird, bedarf es einer Anpassung des physischen Umfelds, eines gut funktionierenden sozialen Umfelds und des Zugangs zu speziellen Hilfsmitteln sowie zu Service und Pflege. Es besteht auch die Notwendigkeit, die besonderen Wohnformen, in denen Menschen, die eine besondere Betreuung benötigen, länger bleiben, so anzupassen, dass sie besser erfüllt die Anforderung, dass alle – unabhängig von der Notwendigkeit von Gesundheits- und Sozialfürsorge – die gleichen Rechte und Chancen haben sollten.

Im Folgenden werden wir die Folgen dieses allgemeinen Ziels in drei Bereichen darstellen, die von zentraler Bedeutung sein dürften, nämlich das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit beim Wohnen, das Recht auf Gesundheits- und Sozialfürsorge im städtischen Umfeld und das Recht auf einen guten Wohnstandard.

1.4.1. EEihSE_QSh_LEE59? L?e?. i.EPEUQQE

Der Schutz der Freiheit und der Privatsphäre der Bürger sollte ein grundlegender Ausgangspunkt für die Diskussionen über verschiedene Formen des Wohnens für ältere und behinderte Menschen sein.

Es gibt keine eindeutige Definition dessen, was unter einem Zuhause oder einem Wohnen zu verstehen ist. Die Freiheit und Privatsphäre des Einzelnen in Bezug auf das Wohnen werden jedoch durch mehrere Gesetze geschützt. Das zweite Kapitel des Regierungsinstruments enthält Bestimmungen über die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger, einschließlich des Schutzes vor Freiheitsentzug und des Rechts auf Privateigentum.

Das Recht auf Besitz der Wohnung wird insbesondere durch Bestimmungen geschützt, die z. des Grundgesetzes und des Gesetzes über Mieterwohnungen. Die Tatsache, dass dem Begriff der Wohnung eine weite Bedeutung beigemessen werden sollte, wenn es um die Integrität des Einzelnen geht, ergibt sich aus den Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Verletzung des häuslichen Friedens, wonach niemand das Recht hat, unrechtmäßig in einen anderen Wohnsitz einzudringen oder sich dort aufzuhalten, sei es ein Zimmer, ein Haus, ein Hof oder ein Schiff.

Damit ein Gebäude oder eine Einrichtung mit staatlichen Wohnungsbaukrediten finanziert werden kann, verlangt die Wohnungsbaufinanzierungsverordnung, dass

die Integrität und Unabhängigkeit des Einzelnen in Bezug auf das Wohnen geschützt werden muss. So ist es erforderlich, dass die Unterbringung nicht anderen Funktionen untergeordnet sein darf

. Darüber hinaus sollte ein selbstständiges Wohnen grundsätzlich durch einen normalen Mietvertrag gewährleistet werden.

Als langfristiges Ziel unserer Arbeit wollen wir: Verankern, dass alle

Menschen das Recht auf ein Zuhause haben sollten, in dem Freiheit und Integrität geschützt sind. Das ist heute nicht mehr der Fall. Viele Menschen bleiben lange Zeit in verschiedenen Arten von Einrichtungen - Altenheimen, Langzeitpflegekliniken, Pflegeheimen für geistig Behinderte, psychiatrischen Kliniken usw. ohne als Wohnraum im engeren Sinne zu gelten.

Die überwiegende Mehrheit von ihnen hat keine eigene Wohnung außerhalb der Einrichtung, in der sie sich aufhalten. Diesen Menschen fehlt oft das Grundrecht, sich selbst zu regieren, und sie haben nur begrenzte Möglichkeiten, sich mit ihren eigenen Freunden und Verwandten und mit ihrem eigenen Hab und Gut zu umgeben. Sie haben in der Regel einen Raum- und Ausstattungsstandard, der weit unter dem Mindeststandard liegt, der sonst in der Gesellschaft akzeptiert wird.

Die Zielsetzung, dass alle Menschen das Recht auf selbstständiges Wohnen haben, hat weitreichende Konsequenzen, wenn es um den Bedarf an Wohnraum geht die an Menschen mit unterschiedlichem Grad an Unterstützung und Hilfestellung angepasst sind, die Gestaltung von Betreuungseinrichtungen, die Organisation der Pflege, Fragen des Mietrechtsschutzes, der Wohnungsvermittlung, des Wohngeldes, der Pflegegebühren usw.

Die praktischen Auswirkungen einiger dieser verschiedenen Bereiche werden in diesem Bericht näher analysiert.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Recht auf Freiheit und Privatsphäre beim Wohnen natürlich keine Einschränkung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus verschiedenen Sondergesetzen gegenüber denjenigen mit sich bringen darf, die aus verschiedenen Gründen keine Verantwortung für ihre eigene Situation übernehmen können.

1.4.2 Rajgggpjjjl_1a3d_ogh_pmvargngd_i_bpepdgmjllop Das Gesetz über die sozialen Dienste und das Gesetz über die Gesundheit und medizinische Versorgung sehen vor, dass die Gemeinde und die Kreisgemeinde verpflichtet sind, denjenigen, die sie benötigen, Unterstützung, Hilfe oder Pflege anzubieten.

Laut Nach dem Gesetz über die Gesundheitsversorgung und medizinische Versorgung muss die Versorgung leicht zugänglich sein und auf der Achtung der Selbstbestimmung und Integrität des Patienten beruhen und dass Pflege und Behandlung so weit wie möglich in Absprache mit dem Patienten konzipiert und durchgeführt werden sollen.

In der Entstehungsgeschichte des Gesetzes (Gesetzentwurf 1981/82:97) werden Fragen zur Stellung des Patienten relativ ausführlich behandelt. In diesem Zusammenhang stellt der Staatssekretär auch fest, dass der allgemeine Ausgangspunkt für die gesundheitliche und medizinische Versorgung darin bestehen sollte, dass die Pflege in erster Linie zu Hause erfolgt und dass institutionelle Pflege vermieden werden sollte, es sei denn, die Qualität der Versorgung wird dadurch beeinträchtigt.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die institutionelle Betreuung in einer möglichst häuslichen und dezentralen Form erfolgen sollte.

Nach dem Sozialdienstleistungsgesetz müssen auch die sozialen Dienstleistungen der Gesellschaft auf der Achtung des Rechts der Menschen auf Selbstbestimmung und Integrität beruhen. Das Gesetz sieht vor, dass die Gemeinde über den Sozialausschuss die letztendliche Verantwortung dafür trägt, dass die Einwohner des Die Gemeinde erhält die Unterstützung und Hilfe, die sie braucht.

Das Sozialamt soll unter anderem durch Hilfe im Haushalt, Fahrdienste oder andere Dienstleistungen dem Einzelnen das Leben zu Hause und den Kontakt zu anderen erleichtern.

In unserem Land ist die Pflege älterer, behinderter und langzeitkranker Menschen immer noch zu sehr von der Auffassung geprägt, dass eine fast zweijährige Pflege die angemessenste Form der sozialen Betreuung und Pflege ist. Er bedeutet, dass diejenigen Menschen, die in ihrem täglichen Leben Unterstützung und Hilfe benötigen oder medizinische oder sonstige Pflege benötigen, in der Lage sein sollten, eine solche Hilfe oder Pflege im häuslichen Umfeld und in Formen zu erhalten, die dem Einzelnen so viel Selbstständigkeit wie möglich ermöglichen.

Dies sollte auch ein wichtiges Ziel für unsere Arbeit darstellen.

Die Konsequenz dieses Ansatzes ist, dass die Ressourcen von der institutionellen Betreuung auf die Häusliche Pflegedienste, häusliche Krankenpflege und andere offene Formen, um den Menschen den Service, die Pflege und die Pflege zu bieten, die sie benötigen. Dabei wird immer deutlicher, dass viele Menschen mit einem Betreuungsbedarf, der heute zur Aufnahme in eine Einrichtung führt, in ihrer eigenen Wohnung gut zurechtkommen und besser funktionieren könnten

, wenn sie ausreichend geräumig, leicht zugänglich und komfortabel ist und wenn zu Hause ausreichend Hilfe und Pflege angeboten werden könnte.

Verschiedene Studien und Studien, die wir an drei Wohngebieten durchgeführt haben, zeigen, dass ein relativ großer Teil derjenigen, die heute in Einrichtungen bleiben, die Möglichkeit haben, in gewöhnlicheren Wohnformen zu leben.

Wir stehen also vor der Chance, allgemeinere Formen der Pflege zu entwickeln, die die Einrichtungen ersetzen, die auf einer anderen Sichtweise der Alten-, Kranken- und Behindertenpflege aus einer anderen Zeit basieren.

Eine solche Entwicklung scheint hoffnungsvoll. Die meisten Menschen legen einen sehr hohen Wert auf den Erhalt der Unabhängigkeit. In einem unabhängigen Leben kann man die Passivität vermeiden, die oft aus der umfassenderen Betreuung resultiert, die die Einrichtungen in vielen Fällen anbieten.

Möglicherweise haben Sie auch die Möglichkeit, in der vertrauten Umgebung, in der Sie Ihr Kontaktnetzwerk haben, zu bleiben, auch wenn Sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall eine Behinderung haben. Auch Angehörige und Freunde profitieren von der Tatsache, dass ältere und behinderte Menschen gut leben, weil es die gegenseitig belohnende Sozialisierung erleichtert und stimuliert. Eine Entwicklung in diese Richtung bietet auch Chancen, Pflege und Pflege effizienter zu organisieren und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen.

In den letzten Jahren wurde die Alten- und Behindertenbetreuung vor allem durch eine erhebliche Ausweitung der Bemühungen der Kreisräte und Kommunen ausgebaut. Auf diese Weise konnten dringende und dringende Bedürfnisse Gesorgt. Der Großteil der Gesundheits- und Sozialfürsorge findet jedoch außerhalb des Berufssystems in Form von Bemühungen von Verwandten und Freunden statt. Es ist wichtig, dass die Gesundheits- und Sozialfürsorge der Gesellschaft zunehmend als Unterstützung und Ergänzung zu diesen Bemühungen von Angehörigen und Freunden angesehen wird.

Gleichzeitig sollte den Bemühungen der verschiedenen Volksbewegungen und -organisationen besondere Aufmerksamkeit geschenkt und erleichtert werden.

1.4.3 3a?tgn_tilldah_g9d_bpepdgs?apdgrd

Wie in Kapitel 3 dargelegt, haben ältere und behinderte Menschen im Durchschnitt einen schlechteren Wohnstandard als andere. Wer in älteren Einrichtungen lebt, hat die schlechtesten Lebensbedingungen.

Spezielle Wohnungen für pflegebedürftige oder pflegebedürftige Menschen wurden oft unter der Annahme geplant, dass der Bedarf an Wohnraum und Ausstattung im Haushalt mit steigendem Pflegebedarf abnimmt.

Es wurde nicht davon ausgegangen, dass Menschen mit hohem Pflegebedarf mehr benötigen oder in der Lage sind, als ein Zimmer, manchmal nur ein Bett in einem Raum, der für mehrere Personen bestimmt ist. Die Folge davon war, dass viele Menschen mit steigendem Pflegebedarf in einen schlechteren Wohnstandard umgezogen sind.

Wir sind der Meinung, dass ein guter Raumstandard und eine vollständige Wohnungsausstattung besonders wichtig für pflegebedürftige Menschen sind und oft Voraussetzung dafür sein können, dass eine erfolgreiche Rehabilitation stattfinden kann und die psychischen und physischen Ressourcen der Menschen kontinuierlich genutzt werden.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf mindestens genauso wie andere darauf angewiesen sind, dass die Wohnverhältnisse für Besuche und für das Zusammentreffen mit Verwandten und Freunden bieten.

Ein guter Wohnstandard fördert und erleichtert auch die Teilnahme von Angehörigen und Freunden an der Pflegearbeit. Durch den Bau von speziellen Wohnungen für diejenigen, die Pflege oder Hilfe benötigen Schließlich wird ein solcher Umzug mit steigendem Pflegebedarf erzwungen, der sowohl aus medizinischer als auch aus sozialer Sicht vermieden werden sollte.

Aus unserer Sicht sollte daher vermieden werden, die Ressourcen für Pflege, Pflege und Service mit Wohnungen zu verknüpfen, die einen besonders niedrigen Ausstattungs- und Raumstandard aufweisen.

Das Recht auf einen guten Wohnstandard sollte sich nicht auf die Qualität der einzelnen Wohnung beschränken. Von großer Bedeutung ist auch die Zugänglichkeit zur Wohnung und zur äußeren Umgebung, ebenso wie der Grad der Integration in das Gebäude im Allgemeinen, das Vorhandensein verschiedener Arten von Dienstleistungen und die Möglichkeiten für nachbarschaftliche Kontakte, Freizeitaktivitäten usw.

Es reicht daher nicht aus, die Anforderungen an die Barrierefreiheit für die von Menschen mit Behinderungen bewohnten Häuser und Wohnungen zu erfüllen. Damit das Ziel der vollen Teilhabe verwirklicht werden kann, ist es notwendig, dass die gebaute Umwelt in ihrer - in dem Maße, wie es die praktischen und wirtschaftlichen Bedingungen zulassen - zur Verfügung gestellt wird.

Die gesundheitlichen Auswirkungen des Lebensumfelds zeigen sich besonders deutlich für Menschen mit begrenzten individuellen und sozialen Ressourcen. Es gibt eine Vielzahl von Studien, die darauf hindeuten, dass soziale Isolation und mangelnde psychologische Unterstützung zur Ursache psychischer und psychosomatischer Erkrankungen beitragen. Die Isolation macht die Menschen sensibler für verschiedene Belastungen und gibt ihnen weniger Möglichkeiten, sich daran anzupassen.

In neu gebauten suburbanen Gebieten mit einer hohen Migrationsrate, einer schielen Altersverteilung, einem hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern und in denen die Bevölkerung das Umfeld in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen, physische Umwelt, Kommunikation, Schulen, Kitas und Spielplätze als defizitär wahrnimmt, ist die Häufigkeit psychischer Probleme etwa dreimal so hoch wie in gut etablierten älteren Wohngebieten mit vielen Besserverdienenden und einem Umfeld, das von der Bevölkerung positiv wahrgenommen wird Bewohner.

Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind besonders anfällig für die Belastungen eines schlechten Lebensumfelds. Dies gilt für Menschen mit wenig sozialen Kontakten, passiver Freizeit und Menschen, die Ohnmacht und mangelndes Engagement und Vertrauen in die Institutionen der Gesellschaft erleben. Die Gruppen, mit denen wir uns in diesem Bericht befassen, sind oft unterfinanziert.

Die Bedeutung des Lebensumfeldes für die psychische Gesundheit hängt in erster Linie davon ab, welche Bedingungen es für die soziale Gemeinschaft schafft.

Ein Mangel an gemeinsamen Ressourcen und Freizeitaktivitäten macht die Umwelt gleichzeitig stressig und legt den Grundstein für Passivität, Isolation und Ohnmacht. Dies macht die Menschen anfälliger für die Belastungen der Umwelt. Wenn es andererseits gemeinsame Probleme gibt, die durch kollektives Handeln gelöst werden können, kann dies eine starke kohärente Kraft sein. Wenn es Lösungen in privater und individueller Form gibt, die der Einzelne angenehmer findet Es kann leicht die Bedingungen für die Gemeinschaft untergraben.

Das Risiko, das mit der Entwicklung hin zu offenen Versorgungsformen verbunden ist, besteht darin, dass Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen in Heimen isoliert werden, die aus physischen oder anderen Gründen vom Rest der Gebäude abgeschnitten sind. Die neue Pflegeideologie muss daher mit dem Grundsatz in Einklang gebracht werden, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Bedarf an Pflege, Pflege und Dienstleistung, das Recht auf Wohnraum mit guter Zugänglichkeit und einem guten Raum- und Ausstattungsstandard in einem Umfeld haben, das die ____________________________________________________________________ Voraussetzungen für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft bietet.

Das Wohnungsverbesserungsprogramm schafft die Voraussetzungen für eine systematische Verbesserung des Standards und der Zugänglichkeit des bestehenden Wohnungsbestands. Durch Aufstockungen und Nachverdichtungen, neue Wohnungen, die speziell für ältere, kranke und Auch in älteren Wohngebieten kommen Menschen mit Behinderung hinzu. Die Flächen müssen häufig auch durch Räumlichkeiten ergänzt werden, die für die häusliche Pflege und das Gesundheitspersonal benötigt werden, durch Räumlichkeiten für die ambulante Gesundheitsversorgung, für Beschäftigung und Rehabilitation sowie durch spezielle Wohnungen in Form von z.

B. speziell angepassten Wohnungen, Gruppenheimen für kleine Pflegegemeinschaften usw. Das äußere Umfeld muss besser an Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Hörbeeinträchtigungen oder eingeschränkter Orientierungsfähigkeit angepasst werden. Es ist auch notwendig, die lokalen Dienstleistungen zu sichern und, wenn möglich, auszubauen und auch dafür zu sorgen, dass die Gemeinschaft in den Wohngebieten gestärkt wird, damit die Menschen selbst die Möglichkeit haben, Sicherheitsnetze gegen soziale Isolation und Unsicherheit aufzubauen.

1.5 Zusammenfassung Ein allgemeiner Ausgangspunkt unserer Arbeit ist, dass alle Menschen die gleichen Rechte in der Gesellschaft haben und Chancen auf ein sinnvolles Leben erhalten sollen.

Um Um realisiert zu werden, sind wir der Meinung, dass Wohnen, Dienstleistungen, Pflege und Pflege auf der Grundlage der folgenden Grundsätze geplant werden sollten:

1.

Alle Menschen haben das Recht auf ein Zuhause, in dem Freiheit und Integrität geschützt sind.

Am 2. Oktober 201 Wer in seinem täglichen Leben Unterstützung und Hilfe benötigt oder mehr als nur vorübergehend medizinische oder sonstige Pflege benötigt, dem sollte eine solche im wohnlichen Umfeld und in Formen angeboten werden, die dem Einzelnen ein hohes Maß an Selbstständigkeit ermöglichen.

Am 3.

Oktober 201 Alle Menschen, unabhängig von ihrem Bedarf an Pflege, Pflege und Dienstleistungen, haben das Recht auf Wohnraum mit guter Zugänglichkeit und einem guten Standard an Raum und Ausstattung in einem Umfeld, das die Voraussetzungen für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft bietet.

Die Ziele, die wir uns hier gesetzt haben, sind langfristig. Damit diese realisiert werden können, bedarf es umfangreicher Veränderungsarbeit.

In Kapitel 5 geben wir einen Überblick über die Entwicklung von Betreuungs- und Wohnformen für behinderte und ältere Menschen, die wir für wünschenswert halten. Die praktischen und wirtschaftlichen Bedingungen und Folgen einer Entwicklung in diese Richtung, die auf einige wenige Wohngebiete unterschiedlicher Art angewendet wird, werden in Kapitel 6 analysiert. In Titel III berichten wir über die laufenden Arbeiten zu Veränderungen im sozialen Bereich, über bestimmte Vorschläge für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wohnungsbau und über Vorschläge für die Richtung der weiteren Arbeiten.

Die Tatsache, dass die gewünschten Bedingungen nur längerfristig erreicht werden können, bedeutet, dass besonderes Augenmerk darauf gelegt werden muss, was getan werden kann, um die Situation derjenigen zu verbessern, die nicht von den Veränderungen profitieren können. Wir denken dabei vor allem an viele derjenigen, die bereits in anderen Einrichtungen untergebracht sind und nicht mehr die Voraussetzungen haben, um in eine andere Wohnform zu wechseln.

Es ist notwendig, der Situation dieser Menschen im Werk des Wandels ständige Aufmerksamkeit zu schenken und sich um ihre Lebensbedingungen zu verbessern.

Am 2. Oktober 201 VERANTWORTUNG DER GESELLSCHAFT FÜR WOHNEN, DIENSTLEISTUNGEN, PFLEGE und PFLEGE 2.1 Wohnungsangebot

2.1.1 glika_bostadsfgrmer

In den letzten Jahren hat sich die Form der Alten- und Behindertenbetreuung sowie der speziellen Wohnformen, die auf diese Gruppen zugeschnitten sind, rasant entwickelt.

Im Einklang mit dieser Entwicklung wurde eine umfangreiche Terminologie hinzugefügt, um verschiedene Arten von Wohnen und Hilfen oder Kombinationen davon zu definieren. Die Terminologie wurde aus dem praktischen Bedarf an Konzepten entwickelt, die bestimmte konkrete Arten von Wohn- oder Pflegemaßnahmen beschreiben. Manchmal beruhen die verwendeten Konzepte auf Unterschieden, z. B. in der baulichen Gestaltung der Wohnungen, manchmal auf Unterschieden in der Organisationsstruktur der Hilfe oder in der Beziehung zwischen dem Bewohner und dem für die Hilfe verantwortlichen Auftraggeber.

Mit einem Zusammenfassend kann das Wohnen dieser Art, das speziell im Hinblick auf den Bedarf der Bewohner an medizinischer oder sonstiger Hilfe konzipiert, gelegen oder zur Verfügung gestellt wird, als betreutes Wohnen bezeichnet werden. Unklar ist derzeit, wo die Grenzen zwischen dem, was man als gewöhnliches Wohnen, betreutem Wohnen und Institutionen bezeichnen kann, verlaufen. Wir haben daher festgestellt, dass es notwendig ist, einige grundlegendere und aus der Sicht des sozialen Wohnungsbaus wichtige Konzepte und Definitionen zu definieren, die grundsätzlich wichtig sind.

Wir weisen darauf hin, dass wir noch nicht detailliert analysiert haben, wie sich die Gebühren- und Leistungssysteme im Gesundheits- und Gesundheits- und Sozialwesen an diesen Ausgangspunkten auswirken können. Dies gilt zum Beispiel für die differenzierten Pflegegebühren und das kommunale Wohngeld.

Auch die Folgen einer Entwicklung hin zu offenerer Pflege und Wohnformen für die Arbeitsweise und die Organisation von Gesundheits- und Sozialdiensten konnten wir nicht analysieren.

Gesundheitsfürsorge. In Kapitel 13 schlagen wir vor, dass diese Fragen im Rahmen der fortgesetzten Ermittlungsarbeiten behandelt werden sollten. Vorerst gelten natürlich die aktuellen Bedingungen für Gebühren und Zuschüsse.

Unabhängiges Wohnen bezieht sich auf solche Lebensbedingungen, unter denen der Bewohner die Kontrolle über die Nutzung der verfügbaren Räume hat und sich auch sonst selbst in Bezug auf Beschäftigung, Besuche und Besuche usw.

kontrolliert. Wenn der Bewohner gezwungen ist, sich allgemeinen Routinen zu unterwerfen, sollte dies als institutionelle Unterbringung betrachtet werden.

Die Abgrenzung zwischen selbstständigem Wohnen und institutionellem Wohnen sollte daher auf dem Machtverhältnis zwischen dem Bewohner und der Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt, beruhen. Wird die Wohnung auf die übliche Art und Weise, d.h.

mit Eigentumsrechten, Mietereigentumsrechten oder Pachtverhältnissen, vermietet, ist die Unabhängigkeit der Bewohnerin oder des Bewohners durch das Gesetz geschützt, das die jeweilige Mietform regelt (siehe dazu Kapitel 11). Wenn Auf der anderen Seite ist das Wohnungsmietverhältnis nicht durch irgendeine Form von Vereinbarung oder Ähnlichem geregelt, es kann schwieriger sein zu bestimmen, ob es sich um ein unabhängiges Wohnen oder eine institutionelle Wohnung handelt.

Natürlich geraten diejenigen, die besondere Hilfe benötigen, immer in eine Art Abhängigkeit von der Person, die hilft. Wenn der Bewohner das Recht hat, selbst zu entscheiden, ob wann und in welcher Form Hilfe gewährt werden soll, steht eigenständiges Wohnen zur Verfügung. Hier muss man natürlich akzeptieren, dass die verfügbaren Ressourcen und praktischen Möglichkeiten den Wünschen, die erfüllt werden können, Grenzen setzen.

Einigen Menschen mit Demenz, Entwicklungsstörungen und Mehrfachbehinderungen fällt es aufgrund der Art und Schwere der Behinderung auch schwer, die notwendigen Entscheidungen selbst zu treffen. Wir sind der Meinung, dass in solchen Fällen das Erfordernis eines unabhängigen Lebens als erfüllt angesehen werden muss, wenn die Pflege und Betreuung auf die Aktivierung des Individuums und die Achtung der Seine eigenen Wünsche sorgen dafür, dass er oder sie ein Leben führen kann, das dem anderer Menschen so ähnlich ist, wie es die Behinderung zulässt.

Entscheidend ist also, dass sich eigenständiges Wohnen dadurch auszeichnet, dass die Hilfeleistungen weitestgehend individuell an die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden.

Wenn viele Menschen mit ähnlichem Hilfebedarf in der gleichen Wohnanlage leben, kommt es leicht zu institutionenartigen Zuständen, auch wenn die Wohnungen ansonsten die von uns genannten Qualitäten aufweisen, die das selbstständige Wohnen kennzeichnen sollten.

Der institutionelle Charakter ist besonders stark, wenn eine solche Wohnanlage in einiger Entfernung von anderen Wohn- und Dienstleistungsfunktionen in der Umgebung liegt. Unserer Meinung nach sollte das Zuhause gut in den Rest der Gesellschaft integriert sein, damit es ein unabhängiges Leben geben kann. Größere Wohnanlagen für besondere Bevölkerungsgruppen, die

nicht mit anderen Gebäuden verbunden sind, verschiedene Dienstleistungsfunktionen, etc.

sollten auch dann als Institutionen betrachtet werden, wenn der Wohnungsstandard gut ist und die Mietverhältnisse die gleichen sind wie auf dem Wohnungsmarkt im Allgemeinen. Auch ist es kaum möglich, spezifische Anforderungen zu spezifizieren, die erfüllt sein müssen, damit eine Wohnung als gut in die gebaute Umwelt integriert gilt.

Zusammenfassend verstehen wir unter unabhängigem Wohnen Wohnformen, die sich durch die Anwendung normaler Mietverhältnisse, die Achtung der Integrität und des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner sowie die Integration der individuellen Wohnung in die Gesellschaft im Allgemeinen auszeichnen.

Andererseits sollte dem Eigentum an der Wohnung oder dem Vorhandensein bestimmter begrenzter Räume in der Wohnung, die mit der Notwendigkeit von Pflege oder Unterstützung verbunden sind, keine große Bedeutung beigemessen werden

.

Eine weitere Unterscheidung, die wir für notwendig halten, ist die zwischen einem ständigen Wohnsitz und einem ständigen Wohnsitz. und ein vorübergehender Wohnsitz.

Ständiger Wohnsitz bezieht sich auf eine Wohnung, die für eine längere Dauer des Aufenthalts bestimmt ist. In der Regel ist die Wohnung, in der eine Person als ständiger Wohnsitz gemeldet ist, als ständiger Wohnsitz anzusehen. Verschiedene Arten von Übergangswohnungen und Sonderunterkünften, die nicht nur für kurze, begrenzte Aufenthalte bestimmt sind

, sollten unter bestimmten Bedingungen, auf die wir gleich noch zurückkommen werden, ebenfalls als dauerhafte Wohnungen angesehen werden.

Ein vorübergehender Aufenthalt ist für kurze Aufenthalte gedacht. Beispiele für vorübergehendes Wohnen sind Ferienhäuser und verschiedene Arten von Einrichtungen für die medizinische Versorgung, Rehabilitation usw. Zu beachten ist, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass Menschen längere Zeit in vorübergehenden Unterkünften bleiben. Viele Rentner verbringen einen Großteil ihrer Zeit in Ferienhäusern. Eine große Anzahl langzeitkranker und behinderter Menschen verbringt lange Zeit in Einrichtungen, die offensichtlich nur für die vorübergehende Benutzung konzipiert sind.

Ein kurzer Aufenthalt.

Nicht selten entwickelt sich aus einem vorübergehenden Aufenthalt ein mehr oder weniger dauerhafter Aufenthalt. Verlässt eine Person, die sich über längere Zeit in einer Pflegeeinrichtung, z.B. in einer Langzeitpflegeklinik

, aufgehalten hat, ihren bisherigen ständigen Wohnsitz oder wird ihr entzogen, stellt sich die Frage, ob die Pflegeklinik als ständiger Wohnsitz der Person anzusehen ist.

Wir sind der Meinung, dass dies unter anderem vom Lebensstandard und dem Grad der Selbstständigkeit in der Unterkunft, die die Pflegeeinrichtung bietet, abhängig gemacht werden muss.

Kann die Pflegeeinrichtung unter Berücksichtigung der Umstände keine Bedingungen bieten, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den Lebensverhältnissen in der übrigen Gesellschaft stehen, sollte die Wohnung als temporär betrachtet werden. Eine Person, die sich in einer vorübergehenden Wohnung aufhält und keine andere Wohnung hat, muss dann als obdachlos gelten.

Der Begriff des ständigen Wohnsitzes bezieht sich somit auf den Wohnsitz, an dem der Einwohner als Einwohner gemeldet ist vorausgesetzt, sie bietet zufriedenstellende Bedingungen in Bezug auf den Wohnstandard und die Unabhängigkeit des Wohnungsbaus.

In Kapitel 10 kehren wir zu den Mindestanforderungen an

die Wohnstandards zurück, die festgelegt werden sollten, damit ein Neubau oder eine Renovierung mit staatlichen Wohnungsbaukrediten finanziert werden kann.

In diesem Zusammenhang wollen wir auch etwas näher darauf eingehen, wie wir das Konzept des betreuten Wohnens sehen, das wir eingangs angerissen haben.

Wir sind der Meinung, dass dieses Konzept Wohnraum vorbehalten bleiben sollte, der sich aufgrund seiner Gestaltung und Lage besonders gut als Wohnraum für Menschen mit langfristigem und umfangreichem Pflege-, Betreuungs- und Dienstleistungsbedarf eignet, die aber ansonsten die soeben genannten Anforderungen an ein selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaftem Wohnen erfüllen. Was das Betreute Wohnen also auszeichnet, ist vor allem die enge Anbindung an besondere Ressourcen für Pflege und Pflege.

Unterstütztes Wohnen kann natürlich auf viele verschiedene Arten erreicht werden, durch den Bau von speziell angepassten Wohnungen in gewöhnliche Wohngebäude oder durch den Umbau bestehender Wohnungen, Dienstleistungsgebäude, lokaler Pflegeheime usw. Sie müssen während der Zeit, in der der Bewohner einen Pflege- und Pflegebedarf hat, der aus praktisch-organisatorischen oder finanziellen Gründen in keiner Wohnung gedeckt werden kann, ein gutes Wohnumfeld bieten.

Betreutes Wohnen dieser Art kann besonders wichtig sein, z.B. für die Sanierung.

Wir möchten hier auch auf das Konzept des Gruppenwohnens eingehen. Unter einer Wohngruppe verstehen wir, im Gegensatz zu einem Einfamilienhaus, ein Zuhause, in dem

mehrere Personen leben, die durch andere Faktoren als familiäre Beziehungen oder Ähnliches zusammengehalten werden. In einer Wohngruppe teilen sich die Bewohner einige gemeinsame Bereiche und Funktionen, aber die Möglichkeiten zur Unabhängigkeit und Privatsphäre sind für jeden größer als in einem Einfamilienhaus üblich.

Das Hauptmotiv für das Leben in einer Gruppe ist Normalerweise praktisch/sozial. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang jene Formen des Gruppenwohnens, die im Betreuten Wohnen entwickelt werden und die somit durch einen gemeinsamen Hilfe- und Unterstützungsbedarf bzw. besondere Bedürfnisse für soziale Kontakte bedingt sind.

Unabhängiges Wohnen kann auch in einer Wohngruppe möglich sein.

Damit eine Wohngruppe jedoch den Charakter eines unabhängigen Lebens bewahren kann, ist es notwendig, dass die Wohnung einen guten Standard hat, dass die Gruppe nicht zu groß ist und dass die Bewohner - oder in einigen Fällen ihre Vertreter - die Möglichkeit haben, die Zusammensetzung der Gruppe zu beeinflussen. Was die angemessene Größe und Zusammensetzung einer Gruppe ist, die sich ein Haus teilt, ist schwer zu bestimmen, die Bedingungen können in verschiedenen Fällen sehr unterschiedlich sein.

Für Menschen mit geistiger Behinderung wird in der Regel eine Gruppengröße von nicht mehr als 4-5 Personen als akzeptabel angesehen, während in anderen Kontexten etwas größere Gruppen als angemessen angesehen werden.

Wir glauben, dass die Unterscheidungen, die wir jetzt diskutiert haben, zentral und prinzipiell wichtig sind. Sie bilden die Grundlage für unsere Überlegungen in § 111 über die Änderung und Anwendung verschiedener staatlicher Regulierungssysteme.

Sie sollten auch in der Wohnungsversorgungsplanung, der Alten- und Behindertenplanung sowie in der Gesundheitsplanung sowie in der Planung und Wohnungsvermittlung berücksichtigt werden.

Welche Arten von Wohnraum zur Verfügung gestellt werden sollten, damit jeder eine gute Wohnung bekommen kann, sollte nicht in erster Linie davon abhängen, welchen Altersgruppen, Behinderungskategorien oder Haushaltskategorien die Wohnungssuchenden angehören, sondern vielmehr von den Antworten auf Fragen wie: Ist es ein dauerhafter oder vorübergehender Wohnungsbedarf, der gedeckt werden soll?

Sind die Pflege- oder Pflegebedürfnisse so speziell, dass es keine Voraussetzungen für ein selbstständiges Leben gibt? Sind Einzelformen oder Gruppenunterkünfte am besten geeignet, um Aktuelle Bedürfnisse und angestrebte Ziele?

Wir sind davon überzeugt, dass eine solche Arbeitsweise die Zahl der besonderen Wohnformen für unterschiedliche hilfsbedürftige Personengruppen verringern und zu einer besseren Integration dieser Gruppen in die Gesellschaft beitragen wird – aus

dem einfachen Grund, dass sich ihre Grundbedürfnisse und Wünsche nicht wesentlich von denen anderer Menschen unterscheiden.

2.1.2 5nsvaret_for_bgstadsforsorjhingeg

Durch die Politik des sozialen Wohnungsbaus haben die sozialen Einrichtungen eine wichtige Verantwortung dafür übernommen, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, eine gute Wohnung zu vertretbaren Kosten zu haben. Diese Verantwortung teilen sich der Staat und die Kommunen.

Die Bemühungen der Regierung, das Wohnungsangebot zu fördern, sind vielfältiger Art.

Die Förderung des Wohnungsbaus - vor allem in Form von Förderkrediten - schafft die Voraussetzungen für den Neu- und Umbau von angemessene Wohnkosten. Die Konsumunterstützung - vor allem in Form von Wohngeld und Wohngeld für Rentner - gibt auch Haushalten mit niedrigem Einkommen im Verhältnis zur Abhängigkeitsbelastung die Möglichkeit, einen guten Wohnstandard zu verlangen.

Kreditkonditionen, Baunormen etc. zielen darauf ab, dass die Wohnungsproduktion eine hohe funktionale und technische Qualität beibehält. Durch spezielle Zuschüsse zur Anpassung an Wohnraum erleichtert die Gesellschaft Menschen mit Behinderungen den Zugang zu angemessen gestalteten und ausgestatteten Wohnungen.

Die Zuständigkeit der Gemeinden für die Wohnungsversorgung ist im Gesetz (1947:523) über kommunale Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsangebots festgelegt.

Das Gesetz gibt der Gemeinde das Recht, Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Kosten für den Erwerb oder den Besitz eines vollwertigen Eigenheims zu senken. Sie verpflichtet die Kommunen, sich an der Wohnungsvergabe des Staates zu beteiligen und Planung des Wohnungsangebots. Soweit erforderlich, müssen die Kommunen auch eine kostenlose Wohnungsvermittlung vermitteln. Die Aufgaben der Kommunen nach dem Wohnungsversorgungsgesetz werden in der Regel durch die Immobilienausschüsse wahrgenommen.

Das Wohnungsversorgungsgesetz verpflichtet die Gemeinden nicht zu besonderen Maßnahmen, um Alten, Kranken oder Behinderten eine angemessene Wohnung zu bieten. Auf der anderen Seite wird den Sozialämtern der Gemeinden durch das Sozialdienstgesetz die Verpflichtung auferlegt, sich dafür einzusetzen, dass ältere Menschen die Möglichkeit haben, in gutem Wohnraum zu leben und selbstständig zu leben, und dass Behinderte in einer Weise leben können, die den Bedürfnissen der besonderen Unterstützung angepasst

ist.

Das Gesetz verpflichtet die Kommunen weiterhin, Wohnraum mit gemeinsamen Dienstleistungen für ältere Menschen einzurichten, die besondere Unterstützung benötigen.

Es gibt keine ausdrückliche Verantwortung für die Vermittlung von Unterkünften für diejenigen, die längere Zeit krank sind, aber durch das Sozialversicherungssystem ist es Individuelles Wohngeld etc. tar die Verantwortung der Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass jeder die Möglichkeit hat, Wohnraum zu fordern, der seinen Bedürfnissen entspricht.

Wie

in Kapitel 3 gezeigt, handelt es sich bei der überwiegenden Mehrheit der Rentner um gesunde und aktive Menschen, deren Wohnbedürfnisse sich in keiner wesentlichen Weise von denen anderer Menschen unterscheiden.

Sowohl unter den älteren Menschen als auch unter den Behinderten und anderen Gruppen gibt es Menschen mit besonderen Bedürfnissen an Wohnraum und mit einem unterschiedlichen Bedarf an Dienstleistungen, Pflege und Betreuung. Viele von ihnen befinden sich derzeit in Institutionen. In Kapitel 1 haben wir festgestellt, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Bedarf an Dienstleistungen, Fürsorge und Fürsorge – das gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und einen guten Wohnstandard haben.

Aus diesen Gesamtpositionen ergibt sich

erstens, dass die Wohnbedürfnisse älterer, kranker und behinderter Menschen so weit wie möglich gedeckt werden sollten im Rahmen des gewöhnlichen Wohnungsbestandes und in integrierter Form zur Verfügung gestellt werden, und

zweitens, dass in dem Umfang, in dem für diese Gruppen spezielle Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, die Wohnungen auf der Grundlage ihrer Funktion als Wohnraum konzipiert und ausgestattet werden sollten.

Die meisten älteren und behinderten Menschen leben in normalen Wohnungen. Viele Wohnumgebungen weisen aufgrund der Lage, des Designs, des Standards und der Qualität des Wohnraums sowie aufgrund unzureichender Dienstleistungen solche Mängel auf, dass es für ältere und behinderte Menschen schwierig ist, zu leben.

Für viele Menschen ist daher der Bedarf an Unterstützung und Hilfe entscheidend für die Wohnform geworden.

Aufgrund des Mangels an angemessenem Wohnraum

und der Unzulänglichkeit der häuslichen Krankenpflege, der sozialen Dienste und anderer Wohnungsdienste wurden viele ältere und behinderte Menschen in speziellen Wohnformen untergebracht, die von den üblichen Eigenheime.

Gute Wohnungen in entsprechend gestalteten und barrierefreien Gebäuden mit Nähe zu Dienstleistungen und Zugang zu sozialer Haushaltshilfe und häuslicher Krankenpflege können vielen Menschen ermöglichen, trotz schwerer Behinderungen oder Krankheiten in normalem Wohnraum zu leben.

Nur wenige Gruppen haben so spezifische Anforderungen an den Wohnungsbau, dass die Bedürfnisse im Falle eines Neubaus oder beim Wiederaufbau bestehender Häuser in gewöhnlichen Wohngebieten nicht erfüllt werden können. Für den Großteil der älteren und behinderten Menschen kann der Bedarf an Unterstützung und Hilfe auch in normalen Wohnungen durch den Ausbau der flächendeckenden Betreuung, Pflege und Dienstleistung im erforderlichen Umfang gedeckt werden.

Unser Fazit zur Verantwortung für die Wohnungsversorgung ist, dass wir unmissverständlich festhalten wollen, dass die Zuständigkeit der Kommunen nach dem Wohnungsversorgungsgesetz für alle gelten sollte. In die Wohnungsversorgungsplanung der Kommunen müssen daher auch solche einbezogen werden, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung besondere Bedürfnisse haben. Die Gruppen, die Besondere Aufmerksamkeit muss denjenigen gewidmet werden, die in einem normalen Heim leben, denen aber dort nicht gut entsprochen werden kann, und denen, die längere Zeit in verschiedenen Einrichtungen bleiben.

Die für die Wohnungsversorgung zuständigen kommunalen Stellen sollten daher in Zusammenarbeit sowohl mit den Sozialämtern als auch mit den Kreisgemeinden aktiv dafür sorgen, dass die besonderen Wohnungsbedürfnisse der derzeitigen Oktialgruppen berücksichtigt und bei den Maßnahmen der Gemeinden zur Wohnungsversorgung berücksichtigt und berücksichtigt werden. Eine solche Aufteilung der Zuständigkeiten sollte durch bestimmte Ergänzungen und Änderungen des Wohnungsversorgungsgesetzes und des Gesetzes über soziale Dienste klarer ausgedrückt werden.

Wir werden in Kapitel 8 auf diese Fragen zurückkommen.

Eine Konsequenz der jetzt vorgestellten Ansätze ist auch, dass das Fürstentum des Wohnens, das speziell für Menschen mit einem großen Bedarf an Unterstützung und Hilfe gedacht ist, möglicherweise überdacht werden muss. In Fällen, in denen es sich um eine dauerhafte Unterbringung für Selbstständiges Leben ist es wünschenswert, besondere Regelungen bezüglich des Eigentums an der Wohnung so weit wie möglich zu vermeiden, z.B.

damit die Person, die Pflege oder sonstige Hilfe leistet, die Wohnung auch zur Verfügung stellt. Auch in Fällen, in denen die Wohnung besonders

angepasst ist oder wenn es sich um besondere Wohnformen handelt, z.B. in Gruppen, sollte versucht werden, zu vermeiden, dass der Wohnungsgeber und die Pflegeperson identisch sind. Bei institutionellem Wohnen und temporärem Wohnen, z.B. Hilfsheimen, dürfte jedoch eine engere Verbindung zwischen dem Wohnungsträger und dem Pflegedienstleister unumgänglich sein.

2.2. Urheberrecht Hilfe im Haushalt 2.2.1 Glikg fopmgtal Hilfe

Wir alle brauchen mehr oder weniger Hilfe, um unseren Alltag zu bewältigen. Wenn wir aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung unter eingeschränkten Funktionen leiden, steigt unsere Abhängigkeit von Hilfe für verschiedene Arten von Interventionen. Die meisten dieser Hilfsaktionen finden zu Hause statt, durch Verwandte, Nachbarn und Freunde.

Wie der Hilfebedarf des Einzelnen gedeckt wird, hängt von individuellen Faktoren ab, wie z.B. der Art des Hilfebedarfs und der Größe und Stärke des sozialen Kontaktnetzwerks, aber in hohem Maße auch von der Art des Umfelds, in dem der Einzelne lebt und arbeitet, z.B. im Hinblick auf die Erreichbarkeit, die Bedingungen für soziale Kontakte, das Spektrum der verschiedenen Dienstleistungsfunktionen im lokalen Umfeld usw.

In einer früheren, institutionengebundenen Tradition galt das soziale Umfeld als gegeben, und diejenigen, die nicht unter den gleichen Bedingungen wie die Mehrheit in diesem Umfeld zurechtkamen, wurden einer mehr oder weniger totalen Fürsorge unterworfen. Nach dem aktuellen Ansatz ist es wichtig, das soziale Umfeld stärker zu beeinflussen, damit auch Menschen, die mehr Hilfe benötigen als andere, die Bedingungen haben, so weit wie möglich wie andere zu leben.

Hervorheben möchten wir Dass die Frage, wie unterschiedlichen Arten von Hilfebedarfen gerecht zu werden ist, somit nicht nur eine Frage ist, wie unterschiedliche gesellschaftliche Interventionen, die sich an bestimmte Kategorien hilfebedürftiger Menschen richten, ausgebaut und organisiert werden sollen. Wenn sich das soziale Umfeld generell verändert, können auch Menschen mit zunehmender Hilfsbedürftigkeit in der vertrauten Umgebung ein gutes Leben führen.

Sonderhilfemaßnahmen, die sich an bestimmte Personengruppen richten, sollten als zusätzliche Unterstützung angesehen werden, die dann in Anspruch genommen wird, wenn

es nicht möglich ist

, den Hilfebedarf des Einzelnen im Rahmen des normalen sozialen Umfelds zufriedenstellend zu decken. Interventionen dieser Art sollten so gestaltet sein, dass sie die Teilhabe des Hilfebedürftigen am Leben der Gesellschaft unterstützen.

Hilfsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass Menschen vom normalen gesellschaftlichen Leben isoliert werden, sollten vermieden werden.

Um die Folgen dieses Ansatzes zu entwickeln und zu konkretisieren, kann es sinnvoll sein, den Hilfebedarf in einige wenige zu unterteilen Grobkategorien, die in erster Linie auf der Beziehung zwischen der hilfsbedürftigen Person und der hilfestellenden Person basieren. Für eine übergreifende, prinzipientreue Diskussion haben wir es für angebracht befunden, die Begriffe medizinische Versorgung, Pflege und Service zu verwenden.

Unter medizinischer Versorgung verstehen wir Maßnahmen zur medizinischen Verhütung, Abklärung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen, die so beschaffen sind, dass sie medizinisch geschultes Personal erfordern, das nach besonders strengen Haftungsregeln arbeitet.

Nach dem Gesundheitsgesetz muss die Versorgung auf der Achtung der Selbstbestimmung und Integrität des Patienten beruhen, aber es liegt in der Natur der Sache, dass der Pflegeerbringer einen erheblichen Einfluss auf den Pflegebedürftigen hat, und dies zeigt sich insbesondere dann, wenn die Versorgungsressourcen den Versorgungsbedarf nicht decken oder wenn es keine alternativen Versorgungserbringer gibt.

Pflege bedeutet, bestimmte Grundbedürfnisse zu befriedigen, sowohl körperlich, geistig als auch sozial. Dabei handelt es sich um Bedürfnisse, die der Einzelne normalerweise selbst befriedigen kann, bei denen er aber aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Verletzung mehr oder weniger Hilfe benötigt. Die körperlichen Bedürfnisse beziehen sich hauptsächlich auf Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Essen und Trinken, Pflege der Körperpflege, Anziehen und Bewegen usw.

Zu den psychosozialen Bedürfnissen gehören Gemeinschaft, Sicherheit, Wertschätzung, Information und sinnstiftende Aktivitäten.

Pflegerische Interventionen sind, wie auch Interventionen im Gesundheitswesen, oft so beschaffen, dass die hilfsbedürftige Person in hohem Maße von der Person abhängig ist, die

sie leistet. Bei hohem Pflegebedarf, z.B. im Zusammenhang mit Altersperioden, kann der Abhängigkeitsquotient nahezu vollständig sein.

Unter Service verstehen wir in diesem Zusammenhang, der in erster Linie bei praktischen Aufgaben im täglichen Leben helfen soll. Beispiele für Dienstleistungen sind: Transportservice, Lieferung von Waren nach Hause, Wäscherei und Reinigung. Während Gesundheits- und Krankenpflege kaum von jemand anderem als denjenigen nachgefragt werden, die einen klaren Bedarf an Hilfe haben, sind die Serviceleistungen so beschaffen, dass sie auch aus Gründen der Bequemlichkeit gefragt sind.

Dienstleistungen mit Dienstleistungscharakter stehen in der Regel allen Menschen zur Verfügung, aber die Kommunen haben zu einem großen Teil spezielle Organisationen aufgebaut, um bestimmten Gruppen von Menschen mit besonders hohen Bedürfnissen die Dienstleistungen zu bieten, die sie benötigen.

Im Folgenden wird anhand dieser sehr groben Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Hilfebedarfen analysiert, welche Interventionen überhaupt in Betracht gezogen werden sollten, um älteren Menschen, Behinderten und Langzeitkranken mehr Möglichkeiten zu geben, in ihrem gewohnten Lebensumfeld unter möglichst normalen Lebensbedingungen weiterzuleben.

2.2.2. Angvgrgt_for_varg,_quqygmgd_oph_sgrvice

Nach

dem Gesetz über die sozialen Dienste haben die Gemeinden die die oberste Verantwortung für die Lebensbedingungen der Einwohner der Gemeinde. Daraus folgt, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, dass die Einwohner die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ein unabhängiges und sinnvolles Leben in Gemeinschaft mit anderen führen zu können (55, 19, 20).

Nach dem Sozialleistungsgesetz sollen sich die sozialen Dienste der Kommunen auf die Freisetzung und Entwicklung der Eigenmittel von Einzelpersonen und Gruppen konzentrieren. Ihre Tätigkeit beruht auf der Achtung des Rechts der Menschen auf Selbstbestimmung und Integrität. Die Zuständigkeit für die sozialen Dienste liegt bei den Sozialämtern der Primärgemeinden.

Die Kreisräte sind dafür verantwortlich, die Gesundheit der in den Kreisräten lebenden Menschen zu fördern und für eine gute gesundheitliche und medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sorgen.

Nach dem sogenannten Betreuungsgesetz sind die Bezirksräte für bestimmte besondere Betreuungsleistungen für geistig Behinderte zuständig. Dieses

Gesetz garantiert Menschen mit geistiger Behinderung Betreuung, Betreuung und Dienstleistungen, die über das erforderliche Maß hinausgehen ergibt sich aus dem Sozialdienstgesetz und dem Gesundheits- und Medizinversorgungsgesetz.

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Pflege beschränkt sich grundsätzlich auf solche Pflegebedürfnisse, die das Eingreifen von medizinisch geschultem Personal oder solchem Personal in Zusammenarbeit mit Personal mit administrativer, technischer, pharmazeutischer, psychologischer oder sozialer Kompetenz erfordern.

In den Fällen, in denen die Versorgung nicht in offener Form erfolgen kann, ist der Kreistag verpflichtet, stationäre Pflege z.B. in Krankenhäusern und örtlichen Pflegeheimen zu leisten. Das Gesundheits- und Medizingesetz besagt auch, dass die institutionelle Pflege so häuslich und dezentral wie möglich erfolgen soll.

Die in § 2 5 des Gesundheits- und Sanitätsgesetzes niedergelegten Ziele für die Gesundheitsversorgung und die medizinische Versorgung erinnern stark an die Ziele des Sozialdienstleistungsgesetzes.

Durch eine verstärkte Fokussierung auf präventive und offene Maßnahmen werden die Sozialdienste und das Gesundheitswesen in der Lage sein, Verantwortungsbereiche werden sich zunehmend überschneiden. Gerade in der Alten- und Behindertenpflege wird der Hilfebedarf oft sowohl sozial als auch medizinisch festgestellt. In solchen Fällen ist die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Gemeinden und Kreisen nicht eindeutig.

Die Grundsätze zur Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Gemeinden und der Kreistage könnten keine genaue Orientierungshilfe dafür geben, welcher Betreuungsträger im Einzelfall verpflichtet sei, für die Deckung des Pflegebedarfs einzustehen.

Der Staatssekretär geht davon aus, dass etwaige Zweifel, die sich hinsichtlich dieser Verteilung ergeben können, am einfachsten durch Vereinbarungen zwischen den Auftraggebern ausgeräumt werden können.

So können die lokalen Bedürfnisse und Wünsche bestmöglich erfüllt werden. Die Verpflichtungen beider Behörden, die Betreuung, Pflege und Dienstleistung zu erbringen, die eine Person in einer bestimmten Situation benötigt, erfordern eine Koordinierung zwischen den verschiedenen Betreuungsbereichen Na.

Sowohl für die sozialen Dienste als auch für die Gesundheits- und Medizindienste wird festgestellt, dass die Bezirksräte und Primärgemeinden keine ähnlichen Ressourcen für die Gesundheitsversorgung aufbauen sollten.

Ziel sollte es sein, die notwendigen Ressourcen im Gesundheitswesen gemeinsam und gemeinsam bereitzustellen.

Der Teil der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung, der für die Versorgung älterer und behinderter Menschen in offenen Formen von besonderer Bedeutung ist, ist die sogenannte Grundversorgung. Im Frühjahr 1984 prüfte der Ausschuß für soziale Angelegenheiten einen Antrag auf Änderung der Eigentumsverhältnisse in der Grundversorgung (SOU 1983/84z21l.

Bei dieser Gelegenheit hat sich der Ausschuss gegen die Idee ausgesprochen, die Primärversorgung vom Rest der Gesundheitsorganisation zu trennen und sie einem anderen Auftraggeber zu übertragen.

Was die Aufgabenteilung zwischen dem Gesundheitswesen, der medizinischen Versorgung und den sozialen Diensten anbelangt, so hat der Ausschuss den Gesetzesentwurf zur gemeinsamen Verantwortung für die Altenpflege, die Langzeitpflege usw.

abgelehnt, da eine veränderte Die Aufgabenteilung würde zu neuen Abgrenzungs- und Koordinationsproblemen führen. Der Ausschuss stellt ferner fest, dass inzwischen in vielen verschiedenen Zusammenhängen Initiativen ergriffen wurden, um neue Arbeitsformen und Lösungen für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Bezirksräten zu finden. Wege für eine besser funktionierende praktische Zusammenarbeit werden erkennbar. Vor diesem Hintergrund ist der Ausschuss der Auffassung, dass die Ergebnisse der eingeleiteten Entwicklungsarbeiten abgewartet werden sollten.

In der Zusammenarbeit, die sich derzeit vielerorts entwickelt, sind die Kreistage in der Regel für die medizinisch motivierte Pflege und Pflege zuständig, während die Gemeinden für die soziale Betreuung und Dienstleistung zuständig sind. Die Zusammenarbeit findet in verschiedenen Bereichen statt, z.B. durch die häusliche Gesundheitsversorgung, die Gesundheitsversorgung in Altenheimen und Servicehäusern, Co-Location Service Houses/Seniorenheime und kommunale Pflegeheime, Gesundheitszentren mit sozialen Ressourcen und kommunale Freizeitangebote in den örtlichen Krankenhäusern.

In vielen Fällen gibt es auch eine Zusammenarbeit mit Einzelhandels- und andere Dienstleistungsunternehmen sowie mit Einzelpersonen, Verwandten, Freunden, Nachbarn, Freiwilligenorganisationen, Verbänden und Gemeinschaften. Diese Bemühungen sind eine wichtige Ergänzung zu den Bemühungen der Gesellschaft.

Die

angemessene Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bezirksräten, Gemeinden und anderen in Bezug auf Betreuung, Pflege und Service sowie die Formen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen interessierten Kreisen sind zentrale Fragen bei der Entwicklung der Alten-, Behinderten- und Langzeitkrankenversorgung.

Wir halten es daher für gerechtfertigt, eine Grundsatzdiskussion über diese Änderungsanträge zu führen.

Die Pflege kann ambulant oder in geschlossener Form, d.h. durch Einweisung in eine Einrichtung, erfolgen. Die stationäre Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass die betreute Person gleichzeitig ein hohes Maß an Pflege und Service erhält. In vielen Einrichtungen werden alltägliche Aufgaben wie Putzen, Bettwaren, Kochen, Waschen etc.

von speziellem Personal erledigt Unabhängig davon, ob der Einzelne Hilfe bei diesen Aufgaben benötigt. In der offenen Versorgung werden die Aufwände viel stärker nach Bedarf differenziert. Ein sehr wichtiges Problem in unserem Kontext ist, dass viele Menschen, die eigentlich nur Pflege und Dienstleistungen benötigen, in Pflegeeinrichtungen bleiben, weil andere, geeignetere Wege zur Deckung des Bedarfs an angemessener Unterbringung und Pflege nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Ein Großteil des Pflegebedarfs außerhalb der Einrichtungen wird durch die häusliche Gesundheitsversorgung, die Grundversorgung und die soziale häusliche Pflege gedeckt. Die Anstrengungen der Angehörigen dürften einen erheblichen Teil der Betreuungs- und Pflegearbeit ausmachen. Die Umverteilung der Ressourcen hin zur ambulanten Versorgung hat gerade erst begonnen, was bedeutet, dass viele Menschen zu Unrecht in Pflegeeinrichtungen bleiben, in denen sie mehr Pflege erhalten, als sie brauchen und wollen, und dass viele Menschen wahrscheinlich nicht die Pflege erhalten, die sie benötigen oder Wünsche.

Die meisten Dienstleistungen, die ältere und behinderte Menschen benötigen, werden durch Verwandte, Freunde und Nachbarn sowie durch den Kauf von Dienstleistungen von verschiedenen Serviceeinrichtungen erbracht. Durch häusliche Pflege- und Verkehrsdienstleistungen führen die Kommunen umfangreiche Dienstleistungsaktivitäten in eigener Regie durch. Durch die starke Ausweitung der kommunalen häuslichen Pflege sollten die meisten Menschen, die heute kommunale häusliche Pflegedienste benötigen, diese auch in Anspruch nehmen können.

Aber es gibt sicherlich viele alte und behinderte Menschen, die Schwierigkeiten haben, die Hilfe bei bestimmten Aufgaben zu bekommen, die sie sich wünschen.

Die Veränderungen der Haushaltszusammensetzung, der Erwerbstätigenquote, der Siedlungsstruktur und des Einzelhandels in den letzten Jahrzehnten dürften die Möglichkeiten reduziert haben, Pflege und Dienstleistungen von Verwandten, Bekannten oder von Unternehmen in der Nachbarschaft in Anspruch zu nehmen.

Die erhöhte Mobilität und die kürzeren Arbeitszeiten dürften jedoch die Verschlechterung des Dienstleistungsangebots vor Ort bis zu einem gewissen Grad kompensiert haben. Insgesamt Schlechtere Hilfe- und Dienstleistungsmöglichkeiten in der Nachbarschaft dürften jedoch dazu beigetragen haben, dass sich die häuslichen Pflegedienste der Kommunen weitgehend auf Dienstleistungsaufgaben konzentriert haben.

Viele Menschen benötigen sowohl Betreuung, Pflege als auch Service, in unterschiedlichem Ausmaß und in unterschiedlichen Kombinationen.

Die Bedürfnisse sind sehr individuell.

Es gibt heute die allgemeine Vorstellung, dass es wichtig ist, dass die Menschen Hilfe zur Selbsthilfe erhalten und nicht mehr Hilfe bekommen, als sie eigentlich brauchen. Damit wird der Passivität entgegengewirkt, die regelmäßig aus einem übertriebenen Maß an Fürsorge resultiert.

Ein wichtiger Ausgangspunkt für Überlegungen zur Aufgabenteilung und zur Organisation von Diensten, Pflege und Betreuung ist daher, dass die Interventionen leicht direkt an die individuellen Bedürfnisse angepasst und so ausgerichtet werden können, dass sie den Erhalt und die Entwicklung der eigenen Ressourcen anregen.

Wir haben Als Ziel hat sie auch festgelegt, dass die Interventionen in solchen Formen angeboten werden sollten, die dem Einzelnen so viel Unabhängigkeit wie möglich ermöglichen. Gleichzeitig muss es möglich sein, die verschiedenen Arten von Bemühungen so zu koordinieren und zu organisieren, dass einerseits eine effiziente Nutzung der verfügbaren Ressourcen und andererseits Kontinuität und Sicherheit für diejenigen, die Hilfe benötigen, gewährleistet sind.

Die allmähliche Verschiebung, die jetzt stattfindet, hin zu offener Unterstützung und Formen der Betreuung. Dies bedeutet, dass es auf längere Sicht notwendig sein wird, die Betreuungs- und Pflegetätigkeiten zu überprüfen, um die Entwicklung hin zu kleineren und unabhängigeren Tätigkeitsbereichen fortzusetzen, wobei die Hauptverantwortung der entsprechenden sozialen Organe beibehalten wird.

Dies würde die Entwicklung hin zu offenen Versorgungsformen erleichtern und gleichzeitig könnten Arbeitsmethoden in der stationären Versorgung in Richtung einer größeren Seedistanz für Patienten und Gesundheitspersonal entwickelt werden.

Eine solche organisatorische Überprüfung war in dieser ersten Phase unserer Arbeit jedoch nicht möglich.

In dieser Phase der Arbeit haben wir unser Hauptinteresse der Frage gewidmet, was im Wohnungssektor getan werden muss, um Chancen für Menschen, die im Wohnungssektor leben, mit offenen Formen der Hilfe zu fördern.

Wir haben festgestellt, dass eine der dringendsten Aufgaben darin besteht, Formen zu entwickeln, um die sozialen Netzwerke allgemein zu stärken und das Angebot in den Wohngebieten so zu erweitern, dass der Alltag älterer und behinderter Menschen, aber auch für alle anderen Bewohner, die möglicherweise in unterschiedlichem Maße Unterstützung und Hilfe benötigen, erleichtert und bereichert wird. Wir möchten betonen, dass eine solche Entwicklung, die eine breitere Beteiligung mehrerer Parteien an der Betreuungsarbeit mit sich bringt, die Gesamtverantwortung der Kommunen für die Sicherstellung, dass ältere und behinderte Menschen die Hilfe erhalten, die sie benötigen, nicht berührt.

Der Pflegebedarf in den Heimen wird stark zunehmen, wenn die Institutioneller Wohnungsbau sollte nach und nach durch Wohnraum in normalerer Form ersetzt werden. Dies muss weitgehend durch eine Umverteilung der Ressourcen der Provinzialräte und Gemeinden für solche Aufgaben bewältigt werden. Zu beachten ist allerdings, dass Angehörige eine wichtige Ressource sind, die es zu nutzen gilt, wenn es darum geht, den steigenden Pflegebedarf zu bewältigen.

Die Bemühungen der Gesellschaft sollten daher so gestaltet sein, dass sie den Frauen nicht die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in dem von ihnen gewünschten Umfang erschweren, sondern

den Angehörigen die mehr oder weniger starke Beteiligung an der Pflegearbeit erleichtern.

Angehörige, aber auch Nachbarn und Freunde können bei Dienstaufgaben eine wichtige Rolle spielen. Durch die aktive Beteiligung von Verbänden und ein breiteres Spektrum an Dienstleistungen von Wohnungsverwaltern, Einzelhändlern und anderen Dienstleistungseinrichtungen in Wohngebieten wird die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Ausbaus der von den Kommunen erbrachten Dienstleistungen Die Pflege kann zurückgehalten werden und gleichzeitig die Integration des Bedürftigen in die Gesellschaft fördern.

Unserer Meinung nach gibt es Anlass für die Kommunen, die Möglichkeiten zu prüfen, reine Dienstleistungsfunktionen wie Reinigen, Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen usw. in einer Form zu erbringen, die sie breiter verfügbar macht und besser mit anderen lokalen Aktivitäten in den Wohngebieten, z.B. Hausverwaltung, Einzelhandel,

Leben etc. Wir glauben, dass eine solche Entwicklung die Betreuungsarbeit, die in informeller Form stattfindet - durch Nachbarn, Freunde, Verwandte und gemeinnützige Organisationen - erleichtern und stimulieren und damit dazu beitragen könnte, den Trend zur Professionalisierung sozialer Kontakte zu durchbrechen, der häufig ältere und behinderte Menschen betrifft.

Sie sollte auch dazu beitragen können, die häusliche Pflege der Kommunen zu entlasten, damit sie sich stärker auf diese Pflegeaufgaben, die nun oft in den Hintergrund treten müssen, weil hier die praktischen Aufgaben in den Vordergrund gerückt werden müssen. Schließlich sollten die Bemühungen um die Stärkung der sozialen Netzwerke und die Verbesserung der Dienstleistungen nicht nur für die Pflege und Betreuung älterer und behinderter Menschen, sondern auch für die Entwicklung der Politik des sozialen Wohnungsbaus und der Stadtplanung im Allgemeinen von großer Bedeutung sein.

In Kapitel 12 stellen wir Vorschläge vor, die die Entwicklung in die Richtung, die wir jetzt aufgezeigt haben, anregen sollen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch betonen, wie wichtig es für alte und behinderte Menschen ist, sich für eine sinnvolle Beschäftigung und den Kontakt zum regulären Arbeitsleben einzusetzen. Diese Bemühungen werden in Form von Darlehen und Zuschüssen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik unterstützt.

Durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können sich auch Möglichkeiten ergeben, bestimmte Verbesserungsmaßnahmen und Dienstleistungsmaßnahmen zu finanzieren, die darauf abzielen, Verbesserung der Bedingungen für ältere und behinderte Menschen beim Leben in normalen Wohngebieten. Die Arbeitsmarktpolitik bietet auch besondere Möglichkeiten, das von Betriebsänderungen betroffene Personal zu unterstützen.

Auf diese Fragen werden wir in Kapitel 8 zurückkommen.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Beschäftigungsbedingungen der Rentner vom Ausschuss für ältere Arbeitnehmer erfasst und in dem Bericht "Zu alt für die Arbeit?" berichtet wurde. (SOU 1983:62) und daß die Lage der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt von dem 1982 einberufenen Behindertenausschuß untersucht wird.

Am 3.

Oktober 201 ÄLTERE MENSCHEN UND BEHINDERTE UND IHRE LEBENSBEDINGUNGEN 3.1 Ältere Menschen

3.1.1 Schwedens ältere Menschen

Das Bevölkerungswachstum in Schweden stagniert, während die Zahl der älteren Menschen zunimmt. Heute macht der Teil der Bevölkerung, der 65 Jahre und älter ist, 17 % der Bevölkerung aus. 1984 waren es fast 1,4 Millionen. Menschen, die über 64 Jahre alt sind sind.

Etwas mehr als 60 % von ihnen sind 65-74 Jahre alt und etwa 40 % sind 75 Jahre und älter. Zwischen 1975 und 1980 stieg die Zahl der Rentenbezieher um 10 %. Im Jahr 2025 wird der Anteil der Rentner an der Bevölkerung schätzungsweise bei etwa einem Fünftel liegen.

Auch zwischen den höheren Altersgruppen gibt es große Verschiebungen. Die Ältesten, die 80-Jährigen und älteren, nehmen relativ am stärksten zu.

Bis zur Jahrtausendwende soll diese Gruppe von heute 260.000 Menschen auf 370.000 anwachsen. Er wird dann 25 % der Rentner ausmachen. Die Zahl der Menschen im Alter von 90 Jahren und älter hat sich zwischen 1975 und 2000 verdoppelt.

Die Ältesten sind am meisten pflegebedürftig, ab dem 80. Lebensjahr benötigen die meisten Menschen Pflege, Pflege und Dienstleistungen. Fast jeder über 90 Jahre erhält irgendeine Form der Unterstützung von der Gesellschaft.

Abbildung 1. Die Zahl der Personen im Alter von 65-w in den Jahren 1977-2025

beträgt 1 1 2 0 2

2 Jahre Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %

(1.000,- (1.000,- (1.000,- (1.000,- (1.000,- (1.000)

Zahlen) Zahlen) 65-69.448 34,4 435 29,7 358 26.000.000.000.000,- (1.000,- (1.000,- (1.000,- (1.000,- (1.000,- (1.000

) Zahlen) Zahlen) 65-69.448 34.448 34.448 34.448 34.448 34.448 34.448 34.448 34.448 34.448 448 34.448 34.448 34.448 (1.000,- (1.000) Zahlen) Zahlen) Zahlen 3 433 27,7 70-74 358 27,5 383 26,1 334 24,6 393 25,2 75-79 257 19,7 303 20,7 298 22,0 358 23,0 80-84 149 11,5 205 14,0 206 15,2 236 15,1 85-89 66 5,1 99 6,8 111 8,2 9 8 6.3 90- 23 1.8 39 2.7 50 3.7 42 2.7 T6taTt'TfTaif "Ioo"'_TTHaF'11kT"__ "TT357"'itRT""_'I_ 550"100'_'__"_

Quelle: SOU 1981:2, 5.88

3.1.2 D_e_ald?e_bpr_lite_ _samrg pch Mückenzuhälter in_drg

Die überwiegende Mehrheit (90%) der Älteren lebt wie andere in einer normalen Wohnung.

80% aller Menschen über 75 Jahre leben heute in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ab 85 Jahren lebt noch in einer gewöhnlichen Wohnung. 2-3% der Rentnerinnen und Rentner leben in Servicehäusern, Altenheimen o.ä., 7% in Einrichtungen, davon 4 % in Altersheimen.

190

50

Abbildung 2. Prozentuale Anteile in den verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen der einzelnen Altersgruppen (1975)

Prozent 1975 100

" //z.-___- __ lay/mm

5,55?

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65-69 70 79 75-79 80-8" 85-89 90 94 95- ALD? R

[::] ammar sanne zman! umuosmn !!! Lunnnwum[=] mm: Simmat: 001 Psmmlsx vm

Quelle: Wohnen, Dienstleistungen und Altenpflege. SPRI, 1978.

Fast 90 % der älteren Menschen, die in normalen Wohnungen leben, haben eine voll moderne Wohnung. Trotz einer raschen Verbesserung des Standards in den 1970er Jahren ist der Wohnstandard der Rentner jedoch immer noch niedriger als der der übrigen Bevölkerung.

Fast die Hälfte (43 %) des nichtmodernen Wohnungsbestands wird von Rentnern bewohnt. Jeder zehnte Rentner lebt in einer nicht-modernen Wohnung (jeder fünfte in dünn besiedelten Gebieten). 43 % der Ältere Haushalte - 428.000 - leben in Einfamilienhäusern und haben einen durchschnittlich niedrigeren Ausstattungsstandard als ältere Haushalte in Mehrfamilienhäusern. Viele der halbmodernen und in die Jahre gekommenen Wohnungen finden sich in Seniorenheimen und Seniorenheimen.

Ca. 135.000 alleinlebende ältere Menschen (29%) leben in 1 Zimmer und einer Küche, haben also kein separates Schlafzimmer. Von den Haushalten mit zwei oder mehr Personen leben etwa 23.000 in Wohnungen mit maximal 1 Zimmer und Küche, also einem sehr niedrigen Raumstandard. Viele dieser Haushalte befinden sich in Altersheimen oder Seniorenheimen.

Nach der Rentnerumfrage (Statistik Schweden 1975) lebten 40 % der Rentner, die nicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Altenheimen leben, allein - 20 % der Männer und 50 % der Frauen.

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern lässt sich durch Unterschiede in der Lebenserwartung, Altersunterschiede zwischen den Ehepartnern und Geschlechterrollenunterschiede in Bezug auf Kontaktmöglichkeiten und die Fähigkeit, den Haushalt selbstständig zu führen, erklären.

Die Zahl der Alleinlebenden bei älteren Menschen nimmt zu, sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen.

Heute bestehen 47 % aller Rentnerhaushalte aus Alleinstehenden (rund 470.000). In Mehrfamilienhäusern ist es üblicher als in Einfamilienhäusern, dass ältere Menschen alleine leben. Auch die Zahl der Alleinlebenden nimmt mit dem Alter zu. In der Altersgruppe der 65- bis 69-Jährigen leben 28 % alleine, in der Altersgruppe der über 85-Jährigen sind es 56 %. Laut einer Prognose von Statistics Sweden wird die Zahl der Alleinstehenden im Alter von 80 Jahren und älter bis zur Jahrhundertwende um 40 % steigen

, dann werden es 275.000 sein.

3 -1-3 Sapskildg Wohngegend für! AIEY'E

Bestreute Seniorenwohnungen, Seniorenheime und Serviced Apartments sind Beispiele für spezielle Lösungen für ältere Menschen im Rahmen des normalen Wohnens. Bei den gesprengten Wohnungen handelt es sich um Wohnungen im gewöhnlichen Wohnungsbestand, die an Rentner vermietet werden. Es handelt sich in der Regel um Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen, die sich in einem Wohngebiet befinden.

Nach der Rentnerbefragung gab es 1975 insgesamt etwa 22.000 solcher Wohnungen, die sich auf etwa 22.000 200 Gemeinden. Fast die Hälfte der gesprengten Altenwohnungen befand sich in den drei Metropolregionen. Sie haben unterschiedliche Standards. Es gibt sowohl arme und unzugängliche Häuser, aber auch neue oder umgebaute Häuser mit guter Erreichbarkeit. Die Neuproduktion ist klein.

Hinzu kommen rund 6.000 Alterswohnungen auf Zeit, vor allem in dünn besiedelten Gemeinden.

1975 gab es ca. 41.000 Seniorenwohnungen in ca. 2.500 Seniorenheimen, von denen die meisten vor 1965 gebaut wurden, und 80% der Wohnungen sind 1-Zimmer-Wohnungen und eine Küche/Küchenzeile. Der Standard der Apartments ist sehr unterschiedlich.

Fast 3/4 der Häuser hatten mindestens zwei Stockwerke, aber nur etwa 50 hatten Aufzüge. Nur in 100 der Heime konnte eine an den Rollstuhl gefesselte Person ohne Hilfe ein- und aussteigen

.

In fast 2.000 Heimen wurden keine Maßnahmen ergriffen, um den Rollstuhlfahrern den Aufenthalt in den Wohnungen zu erleichtern. Viele dieser Häuser werden jetzt stillgelegt, einige werden wieder aufgebaut zu Servicegebäuden.

Zu Beginn der 1970er Jahre begannen die Gemeinden mit dem Bau von Diensthäusern für Rentner als Ergänzung zu den normalen Wohnungen und den Altenheimen. 1982 gab es mehr als 500 Servicehäuser mit insgesamt etwa 26.800 Serviced Apartments, d.h.

gewöhnliche Wohnungen mit Zugang zu Gastronomie, Gemeinschafts- und Hobbyeinrichtungen, sozialen Diensten und medizinischer Versorgung. Das Angebot der Servicehäuser variiert je nach aktuellem Bedarf und Nähe zu öffentlichen Dienstleistungen wie Post, Bank, Versicherung, Bibliothek, Cafeteria usw., die für alle Einwohner der Gemeinde bestimmt sind. Mehrere Gemeinden haben auch Dienstleistungsgebäude mit lokalen Pflegeheimen/Gesundheitszentren zusammengelegt, um eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten und des Personals sowie die Nähe zu Pflege und Dienstleistungen für die Bewohner zu erreichen.

Die Erfahrungen aus den gebauten Servicegebäuden haben dazu geführt, dass die Ausbaupläne zurückgefahren und die Anzahl der Wohnungen in den Gebäuden reduziert wurde. Im Zeitraum 1983-87 Die Kommunen planen knapp 400 Bauvorhaben mit rund 10.600 Serviced Apartments. In den geplanten Servicegebäuden sind etwa 40 Wohnungen am häufigsten, aber einige Gemeinden bauen keine Servicegebäude mit mehr als 10-15 Wohnungen, um segregierte Wohnungen zu vermeiden.

Ein Drittel der Projekte betrifft die Sanierung und den Ausbau von Altersheimen.

Serviced Apartments, Altersverteilung Seniorenheime, Altersverteilung

3.1.4 1%3v_dg algrg pop pa_ips_'pit_u_t_ipn

Schweden gehört zu den Ländern mit einer hohen Anzahl an institutionellen Betten im Verhältnis zur Zahl der älteren Menschen. Fast drei Viertel der Gesamtkosten für die Altenpflege entfallen auf die institutionelle Pflege, etwas mehr als ein Viertel auf Dienstleistungen und Pflege zu Hause.

Von den 7 % der älteren Menschen, die in Einrichtungen leben, befindet sich etwas mehr als die Hälfte in Altenheimen (Servicehäusern mit Hubschrauberlandeplatz). 1982 gab es etwa 1.100 Altenheime mit etwa 56.500 Betten. Die Größe der Häuser variiert von 10 bis über 100 Plätze. Etwa die Hälfte der Häuser wurde nach 1960 in Betrieb genommen. Das Durchschnittsalter der Einwohner ist mit rund 83 Jahren hoch.

Die Altenheime sind als Wohnform für ältere Menschen gedacht, die aufgrund schlechter Wohnverhältnisse und/oder des Bedarfs an umfangreichen Sozialhilfemaßnahmen keine eigene Wohnung bewältigen können.

Das Personal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Rentnerinnen und Rentner wohnen in eigenen Zimmern, oft mit eigener Toilette (72 %), seltener Duschen (12 %) und Zugang zu einem gemeinsamen Speisesaal/Aufenthaltsraum. Der Lebensstandard in den ältesten Häusern ist im Vergleich zu gewöhnlichen Wohnungen niedrig. Die durchschnittliche Zimmergröße beträgt 12 m2. Von etwa 500 zweistöckigen Altenheimen

hatten etwa 200 keinen Aufzug, wie aus der Rentnerbefragung von 1975 hervorgeht.

In 350 Heimen konnte ein Rollstuhlfahrer nicht durch die Haustür ein- oder aussteigen

.

Die Warteschlangen vor den Altenheimen beginnen zu verschwinden, es gibt sogar leere Plätze. Die Zahl der Plätze wird um etwa 1.000 pro Jahr sinken. Eigenheime abgebaut oder in ein Dienstleistungsgebäude mit Tagesstätte umgebaut werden, dessen Dienstleistungen , wie Gastronomie und Fußpflege, sich auch an andere Rentner in der Nachbarschaft richten.

Altenheime werden heute so gut wie nicht mehr gebaut.

3.1.5

papgpigsgjpkxapdgng_inatitptiopep Knapp 48.000 Patienten werden in der somatischen Langzeitpflege betreut. Etwa 80% der Patienten sind 75 Jahre und älter. Die Aufenthaltsdauer ist lang; Laut dem Patientenverzeichnis der County Council Association aus dem Jahr 1983 war jeder vierte Patient seit mehr als drei Jahren eingeschrieben.

Nach dem Grundsatzprogramm des Nationalen Amtes für Gesundheit und Soziales von 1974 soll die Hauptfunktion der Langzeitgesundheitsfürsorge darin bestehen, den Bedürfnissen der Behandlung, Aktivierung, Pflege und Überwachung in einer möglichst häuslichen Form gerecht zu werden. Aber von häuslichen Formen in diesen Institutionen geht es kaum. Das Gesundheitssystem hat sowohl den Betrieb als auch die Gestaltung des Einrichtungen.

Der Standard der Unterbringung ist sehr niedrig. 1975 befanden sich nach Angaben des Nationalen Amtes für Gesundheit und Soziales etwa 20 % der Plätze in Einzelzimmern, etwa 20 % in Doppelzimmern, etwa 4 % in Dreibettzimmern, 40 % in Vierbettzimmern und fast 8 % der Plätze in Zimmern mit fünf oder mehr Betten. Etwa die Hälfte der Zimmer hatte nur Waschbecken, etwa 40% NC und Waschbecken. Nur ca. 6% der Zimmer hatten NC, Waschbecken und Bad/Dusche.

In ca. 4% der Zimmer gab es überhaupt keine Hygieneausstattung. Eigene Gemälde hatten etwa 2.800 Patienten und eigene Möbel etwa 1.000. Radio, Fernsehen und/oder Tonbandgeräte hatten insgesamt etwa 3.000 Patienten.

Von den Langzeitpflegepatienten könnten 20% entlassen werden, d.h. sie werden als "klinisch bereit" beurteilt, wie aus dem Patientenverzeichnis des Kreistagsvereins hervorgeht.

Dass sie nicht entlassen werden, kann mehrere Gründe haben: Das Heim wurde abgebaut, die Lebensbedingungen sind schlecht, die Grundversorgung und die häusliche Pflege sind unzureichend entwickelt, Angehörige, die bei der Pflege und Pflege helfen können fehlen.

Ein Bericht des Landesamtes für Gesundheit und Wohlfahrt im Rahmen der Arbeiten an einem Grundsatzprogramm für die Zukunft des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung (HS 90) zeigt, dass die Inanspruchnahme der Pflege, die Anzahl der Pflegesitzungen und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer mit der Größe der Wohnung variieren.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist länger für diejenigen, die in kleineren Wohnungen leben. Der Anteil der entlassenen Personen steigt mit der Größe der Wohnung. Ältere Menschen, die allein leben, haben in der Regel eine längere Aufenthaltsdauer und weniger Entlassungen als Konkubinatspersonen.

Oft ist es der Zufall, der darüber entscheidet, ob ein alter Mensch in einer Anstalt landet. Das Planungs- und Rationalisierungsinstitut für Gesundheits- und Sozialwesen (Spri) hat Studien durchgeführt, die zeigen, dass Umzüge manchmal auf einem zu "hohen" Versorgungsniveau erfolgen.

Viele Menschen, die in Pflegeheime oder Servicehäuser umziehen können sollten, befinden sich derzeit in der Langzeitpflege. Andere sind gezwungen, von Notfallkrankenhäusern in Pflegeheime zu ziehen, während sie auf die Dienst.

Die Studien von Spriz zeigen, dass es einen großen finanziellen Spielraum für verstärkte Investitionen in die häusliche Pflege gibt. In Sundsvall, wo die Absicht von Spriz darin bestand, Lösungen für diejenigen zu finden, die in der Warteschlange für Einrichtungen und betreutes Wohnen standen, war die Folge nach drei Jahren ein gewisser Überschuß an Plätzen in Pflegeeinrichtungen.

Ähnliche Erfahrungen wurden auch anderswo im Land gemacht.

3.1.6 Psykiagriska_ips?iEupipngr

Viele ältere Menschen sind in psychiatrischen Einrichtungen , psychiatrischen Kliniken, Pflegeheimen der Kreisverwaltungen und individuellen Pflegeheimen untergebracht.Im Oktober 1982 befanden sich laut dem Patientenverzeichnis des National Board of Health and Welfare etwa 25.000 Menschen in psychiatrischer Behandlung.

Etwa 25 % hatten einen Aufenthalt von mehr als 10 Jahren. Etwa 40 % (ca. 9.700) waren über 65 Jahre alt.

Der Wohnstandard ist selbst in diesen Einrichtungen niedrig. 1976

befanden sich 15 % der Betten in Zimmern mit sechs Betten oder mehr, ca. 12 % in Drei- bis Fünfbettzimmern, ca. 21 % in Doppelzimmern und ca. 25 % der Pflegebetten in Einzelzimmern. Mehr als die Hälfte der Betten verfügte nicht über sanitäre Einrichtungen in den Zimmern, etwas mehr als ein Drittel der Betten befand sich in Räumen, die nur mit Waschbecken ausgestattet waren.

30% der Patienten hatten ein eigenes Radio, 17% eigene Gemälde, 4% eigene Möbel.

Nach Schätzungen des National Board of Health and Welfare könnten in den nächsten Jahren 6 bis 10.000 Menschen aus den psychiatrischen Einrichtungen ausziehen, die meisten von ihnen in ein normales Heim mit Unterstützung der häuslichen Pflege und der dezentralen Gesundheitsversorgung. In den Richtlinien des National Board of Health and Welfare aus dem Jahr 1980 heißt es unter anderem, dass versucht werden sollte, eine möglichst normale Unterbringung in der psychiatrischen Langzeitpflege zu arrangieren.

Eine Entwicklung hin zu offeneren Betreuungsformen mit einer Dezentralisierung von Ressourcen auf kleinere Einheiten im unmittelbaren Umfeld der Menschen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten ist eines der Grundprinzipien der 1980er Jahre. psychiatrische Versorgung. Die Zahl der Betten für die psychiatrische Versorgung wird bis 1987 auf etwa 22.000 zurückgehen (nach LKELP 83).

3.2 Behinderte

3.2.1 Eerspngr_mgd_ngdga?t_rorglaefopmagp Nach der Erhebung der Lebensbedingungen von Statistics Sweden in den Jahren 1980/81 gab es

in der Altersgruppe der 16- bis 84-Jährigen etwa 575.000 Menschen, die als schwerbehindert oder behindert definiert wurden.

Die erste Gruppe

umfasste Menschen, die einen Rollstuhl, einen Stock oder ähnliches benutzten und/oder die Hilfe einer anderen Person benötigten, um sich fortzubewegen (etwa 285.000 Menschen). Die Gruppe der Personen mit eingeschränkter Mobilität umfasste 397.000 Personen, die nicht ungehindert Treppen steigen, nicht in Busse steigen oder fünf Minuten lang in einem relativ zügigen Tempo gehen können.

Der Anteil der Menschen mit eingeschränkter Mobilität nimmt mit zunehmendem Alter stark zu. Etwa 65 % der Schwerbehinderten und Behinderten in der Studie von Statistics Sweden sind in der Altersgruppe der 65- bis 84-Jährigen.

Im Allgemeinen haben Menschen mit Behinderungen schlechtere Wohnverhältnisse, eine geringere Bildung und schlechtere Finanzen als der Durchschnitt der Bevölkerung.

Sie sind auch isolierter, häufiger arbeitslos und nehmen seltener an Kultur- und Unterhaltungsaktivitäten teil.

Unter den Behinderten, die im normalen Wohnungsbestand leben, gibt es einen hohen Anteil, der ein oder mehrere Stockwerke höher in Gebäuden lebt, die keinen Aufzug haben. 1980/81 betrug der Anteil der Schwerbehinderten fast 20 % und der der Personen mit eingeschränkter Mobilität etwas mehr als 24 %, was bedeutet, dass etwa 230.000 Personen, die keine Treppen steigen können, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten hatten, sich zu und von ihrer Wohnung zu bewegen.

Inwiefern Behinderungen Behinderungen darstellen, hängt in hohem Maße von den Bedingungen in der Umwelt ab. Damit Menschen mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen in einer eigenen Wohnung leben und ein normales Leben führen können, müssen sie eine Wohnung haben, in der ihre Mobilität nicht durch Treppen, hohe Schwellen, fehlende Mobilität und von Aufzug etc. Das Erfordernis der Barrierefreiheit gilt auch für die äußere Umgebung.

Mängel in der Zugänglichkeit führen zu sozialer Isolation. Die Isolation wiederum erhöht die Abhängigkeit der Behinderten von der Sozialfürsorge.

Mängel im gewöhnlichen Wohnungsbestand wirken sich oft auf die Warteschlangen vor den Servicehäusern aus. Die Lösung von Zugänglichkeitsproblemen mit verschiedenen Formen der Trennung wirkt den Bestrebungen entgegen, die Zahl der in der Wohnung lebenden Personen zu reduzieren.

47.000 Menschen mit eingeschränkter Mobilität leben derzeit in einer Einrichtung. Institutionelles

Wohnen ist bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität häufiger anzutreffen als bei anderen Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei Schwerbehinderten. Von diesen leben 9,5 % der 16- bis 74-Jährigen in Einrichtungen (gegenüber 0,8 % bei denjenigen ohne eingeschränkte Mobilität).

Die Verbindung zwischen Mobilität und institutionellem Wohnen wird mit zunehmendem Alter verstärkt. Von denjenigen, die im Alter zwischen 65 und 84 Jahren stark körperlich aktiv sind, leben 17 % in einer Einrichtung.

In den letzten Jahren hat man begonnen, sich auf die Gruppe der schwerbehinderten Menschen zu konzentrieren, die für die Verwaltung ihrer eigenen Wohnung Zugang zu persönlichen Dienstleistungen benötigen, die über die rein technische Wohnungsanpassung hinausgehen.

Viele dieser behinderten Menschen leben derzeit in Einrichtungen der Langzeitpflege oder werden zu Hause von Eltern oder Angehörigen gepflegt.

1979 gab es in Schweden insgesamt etwa 700 Wohnungen, die rund um die Uhr für behinderte Erwachsene zur Verfügung standen, die in etwa fünfzig so genannte "Service Units" (eine Anzahl von Wohnungen, die mit derselben Gruppe von Mitarbeitern verbunden sind) aufgeteilt

waren

.

3.2.2 Esykiskt_u?vgcklingsitorga

Es gibt etwa 36.000 geistig zurückgebliebene Menschen im Land, die aufgrund einer beeinträchtigten geistigen Entwicklung eine besondere Betreuung nach dem Pflegegesetz erhalten. Fast 25.000 von ihnen sind 21 Jahre oder älter. Im Jahr 1982 lebten etwa 9.000 aller Menschen mit geistiger Behinderung in Einrichtungen.

Da die Ziel der Betreuung ist es, die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung an der Gesellschaft zu fördern, und der Abbau großer kategoriebasierter Institutionen ist derzeit im Gange.

Eine große Anzahl geistig behinderter Jugendlicher

und Erwachsener ist aus Pflegeheimen und anderen geschlossenen Einrichtungen in kleinere Kollektive, Internatsheime, Studentenheime usw. umgezogen. Es gibt jetzt mehrere Bezirksräte, die ihre Pflegeheime für Kinder vollständig abgebaut haben, und viele andere, die Pläne für den Abbau vorangetrieben haben. 1979 gab es etwa 420 Internate und etwa 240 integrierte Studentenheime.

In den frühen 1970er Jahren begannen leicht geistig zurückgebliebene Menschen, aus den Einrichtungen in normale Wohnungen zu ziehen. Ende der 1970er Jahre begannen noch stärker geistig zurückgebliebene Menschen, in Wohngruppen zu ziehen, die sich in Größe, Design und Kosten von der normalen Produktion unterschieden. Wie die neue Generation geistig Wenn Menschen mit geistiger Behinderung nicht in Pflegeheimen aufgenommen werden, werden Internate zu Alternativen zu Pflegeheimen für Erwachsene mit geistiger Behinderung.

Sie können als eine Form des geförderten Wohnens bezeichnet werden, die in die Wohnungsversorgungsprogramme aufgenommen und wie normaler Wohnraum finanziert werden sollte. 3 4 Personen gelten als ideale Gruppengröße.

3.2.3 Miasprpkprg

Insgesamt stehen ca. 5.300 Betten für Alkohol- und Drogenabhängige zur Verfügung. Darüber hinaus sind 1.000 Betten in der psychiatrischen Versorgung mit Patienten mit Alkoholverletzungen belegt und jedes vierte Bett in der Notfallversorgung ist mit Patienten mit alkoholbedingten Verletzungen belegt.

Vielerorts gibt es nun Bestrebungen, die Suchtversorgung in

Richtung kleinerer Einrichtungen zu entwickeln, verbunden mit einer verstärkten Unterstützung bei der Eingliederung von Patientinnen und Patienten in die Gesellschaft. 1977 gab es etwa 140 Internate für Alkoholabhängige mit insgesamt etwa 2.000 Betten. Die meisten Häuser sind klein Einheiten mit weniger als 15 Betten. Bis einschließlich 1982 sind etwa 40 weitere Wohnungen mit insgesamt etwa 490 Plätzen hinzugekommen.

Die Rolle der Internate verändert sich. Einige werden zu Behandlungsheimen und führen Behandlungsmethoden ein, die zur Rehabilitation des Patienten beitragen. Andere Pensionen sind oder werden eine Basis für betreutes Wohnen sein. An die Einrichtung sind Wohnungen angeschlossen, in denen die Patienten versuchen können, ihr Leben selbst in den Griff zu bekommen, mit Hilfe von Haussamaritern. Sie können

die Pension auch

für ihren Service mit Essen, Geselligkeit und kostenlosem

?

Faksai'staa ttnma am vis sessan maila.

4.

SOZIALKOSTEN USW. FÜR PFLEGE, PFLEGE UND DIENSTLEISTUNGEN 4.1 Der Bedarf an Pflege und Pflege älterer Menschen

1 Abschnitt 3.1.2 Wir haben gezeigt, wie sich ältere Menschen auf die verschiedenen Wohn- und Pflegeformen verteilen. Einige grundlegende Studien auf diesem Gebiet Auf nationaler Ebene sind seit 1975 keine Änderungen mehr vorgenommen worden, aber es kann davon ausgegangen werden, dass die Änderungen danach relativ marginal sind.

Der Bericht zeigt unter anderem, dass der Bedarf an unterschiedlichen Wohnformen mit zunehmendem Alter steigt, aber selbst bis Ende der 80er Jahre nicht weniger als 60% in ihren normalen Wohnungen leben.

Die Ältesten sind am meisten pflegebedürftig, auch wenn man die gesamte Bandbreite der gesellschaftlichen Interventionen betrachtet. Fast alle Menschen ab 90 Jahren erhalten irgendeine Form der Unterstützung von der Gesellschaft.

Pflege und Dienstleistungen für Rentner im Jahr 1975.

Prozentualer Anteil an der gesamten Altersgruppe

o5:____7O:____75:&__'8OT "_ahFAHZ_TN$7"_'Samtf

69 74 79 84 89 w li a Soziale Haushaltshilfe 5,8 13,4 26,4 37,6 39 7 35 1 17,6

Serviced Housing (0,2) (0,4) (0,7) (1,0) (1,2) (1,2) (0,5

Seniorenheim 0,5 1,5 4,5 12,0 23,6 39,8 4,7 Somatische Langzeitpflege 0,6 1,3 3,0 6,0 12,1 22,2 2,8 Psychiatrische Pflege 0,8 1,4 1,6 2,3 2,6 2,6 1,4 Alle 7,6 17,5 35,5 58,0 78,1 99,8 26,4

1 Bewohnerinnen und Bewohner von Sozialwohnungen teilweise auch in sozialer Wohnhilfe

Quelle: SOU 1981:2, S.

89.

4.2. Finanzierung von Pflege und Pflege

Die Tätigkeiten des Auftraggebers im Bereich der Alten- und Invalidität werden durch Steuern, staatliche Zuschüsse, Gebühren und Überweisungen zwischen den Auftraggebern finanziert. Die Gemeinde- und Kreissteuer ist die wichtigste Finanzierungsquelle. 1982 entfielen 42 % der Einnahmen der Gemeinden auf Steuern in den Primärgemeinden und 61 % in den Kreisgemeinden.

Die Sonderzuschüsse des Staates, einschließlich der Steuerausgleichszuschüsse, machten 25 % in den Primärgemeinden und 18 % in den Kreisräten aus.

Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Kostenarten für die wichtigste Alten- und Behindertenpflege. In Die Zusammenfassung wird pauschal ausgewiesen, wenn eine Zuwendung an den Auftraggeber gewährt wird oder wenn Gebühren vom Auftraggeber erhoben werden.

Die Zuschüsse/Gebühren für die Aktivitäten basieren auf